Er entscheide anhand "objektiver und sachlicher Grundlagen", versicherte Brandstetter. Er führe bei allen Besetzungen im Führungsbereich, sogar jüngst für das Bezirksgericht Korneuburg, Hearings durch, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen - und er sei immer persönlich bei diesen Hearings dabei, um sich sachlich mit den Bewerbern auseinanderzusetzen. Ob jemand ein Parteibuch hat, "ist für mich irrelevant. Wer denkt, ich würde parteipolitischem Einfluss nachgeben, hat sich mächtig getäuscht."
Und die letzte Entscheidung habe ja nicht er, sondern der Bundespräsident, dem er einen "sachlich gut begründeten Vorschlag" vorzulegen habe. Mitunter sei es auch sinnvoll, Bewerber zu nehmen, die nicht aus dem Haus kommen - was etwa in Klagenfurt zutrifft, wo sich neben dem Grazer Richter die beiden stellvertretenden Behördenleiter beworben haben. An den Universitäten seien "Hausberufungen" verpönt, "das hat seine grundsätzliche Berechtigung", meinte Brandstetter, der zuletzt Ordinarius am Institut für Wirtschaftsstrafrecht der WU Wien war.
Jarolim hat an den Minister appelliert, "objektive und sachliche Grundlagen" zu wahren bei der Besetzung der Leitung der Oberstaatsanwaltschaft Wien und der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Der SPÖ-Justizsprecher befürchtet, dass dort - auf Anregung des "Umfeldes des Herrn Justizministers" - entgegen der Reihung der Personalkommission Richter ohne Erfahrung in der Justizverwaltung zum Zug kommen, nämlich in Klagenfurt der Grazer Richter Josef Haißl und in der OStA Wien die OGH-Hofrätin Eva Marek (statt der erstgereihten WKStA-Leiterin Ilse Vrabl-Sanda).
(Quelle: salzburg24)