Welt

Breite Front gegen Novelle zum Tierschutzgesetz

Kritiker sehen Schlupfloch bei Katzen-Kastration
Veröffentlicht: 23. Februar 2017 14:08 Uhr
Betäubungslose Ferkel-Kastration, Anbindehaltung von Rindern und das Kupieren von Geflügelschnäbeln: Der Entwurf zur Novellierung des Bundestierschutzgesetzes ignoriere zentrale Anliegen und bringe nur minimalste Verbesserungen, haben Tierschutz-Vereine bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Donnerstag in Wien kritisiert. Eine klare Verschlechterung sei das Schlupfloch bei der Katzen-Kastration.

Das aktuelle Bundestierschutzgesetz stammt aus dem Jahr 2005, der vorliegende Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes und der Tierhalteverordnung ist laut Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken eine "Augenauswischerei", denn "alle Baustellen bleiben unberührt". Viele Punkte würden ignoriert, selbst ein einstimmiger Beschluss des Tierschutzrates vom vergangenen März zum Aussetzen gezüchteter Tiere als Jagdbeute habe bis dato keinen Eingang gefunden. Insgesamt rund 660 Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf wären laut Auskunft des Parlaments bis dato eingegangen, so Madeleine Petrovic vom Wiener Tierschutzverein (WTV). "Ein Rekord in der Geschichte des österreichischen Parlaments".

Private Online-Tierinserate sollen verboten werden

Der "Kurier" verwies in seiner Donnerstagsausgabe auf das geplante Verbot privater Tierinserate auf Online-Plattformen. Dazu habe das Gesundheitsministerium den Begriff "feilbieten" präzisieren müssen, der bisher nicht für das Inserieren im Internet angewendet wurde.

Die Grüne Tierschutzsprecherin Christiane Brunner unterstützte am Donnerstag in einer Aussendung die Kritik und warnte davor, die "Rolle des Vorreiterlandes in Sachen Tierschutz aufgeben". Sie forderte eine "komplette Überarbeitung" der Gesetzesnovelle.

Verkaufsverbot von Hund- und Katzenwelpen in Tierhandlungen gefordert

"Team Stronach" Tierschutzsprecherin Ulla Weigerstorfer sieht hingegen Fortschritte, auch weil das Gesundheitsministerium auf Initiative ihrer Partei das bestehende Strafausmaß bei Tierquälerei von einem Jahr auf zwei erhöht habe. Aber: Es müsse mehr getan werden, zum Beispiel plädiert sie für ein absolutes Haltungs- und Verkaufsverbot von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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