Einzug knapp verpasst

BSW klagt auf Neuauszählung der deutschen Bundestagswahl

Veröffentlicht: 11. März 2025 16:47 Uhr
Das Bündnis Sahra Wagenknecht strebt nach dem knapp verpassten Einzug in den Bundestag eine neue Auszählung der Wählerstimmen an. Parteigründerin Sahra Wagenknecht erklärte, dass „tausende BSW-Stimmen“ fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet wurden.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht zieht nach dem knapp verpassten Einzug in den Bundestag vor das deutsche Bundesverfassungsgericht, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen. Eine BSW-Sprecherin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Der Antrag sei am Dienstag in Karlsruhe eingereicht worden, sagte sie. Im Lauf der Woche sollen weitere Klagen folgen.

BSW verfehlt Fünf-Prozent-Hürde ganz knapp

Das BSW hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,97 Prozent der Stimmen erhalten und damit die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug ins Parlament sehr knapp verfehlt. Seither ergaben einzelne Nachzählungen an mehreren Orten, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. Große Verschiebungen der Stimmverhältnisse wurden aber nicht bekannt.

Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach in der „FAZ“ von „einigen Tausend BSW-Stimmen“, die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden seien. „Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“, sagte die BSW-Chefin. Das funktioniere nur, „wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt“.

Das amtliche Endergebnis soll bereits am kommenden Freitag vom Bundeswahlausschuss bekannt gegeben werden. Danach könnte dagegen Einspruch erhoben und nötigenfalls geklagt werden.

(Quelle: apa)

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