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BVT-Ausschuss: Schieder übt scharfe Kritik an Regierung

Andreas Schieder und Christian Kern von der SPÖ nachdem der Antrag abegelehnt wurde.
Veröffentlicht: 23. März 2018 09:55 Uhr
Der Antrag der SPÖ auf einen parlamentarischen U-Ausschuss zur Causa BVT ist am Donnerstag abgelehnt worden. In einer Pressekonferenz übt SPÖ-Klubchef Andreas Schieder so manchem Regierungsmitglied Amtsmissbrauch vor: Etwa Nationalratspräsident und Ex-Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), um den von der SPÖ beantragten BVT-U-Ausschuss zumindest zu verzögern. Die SPÖ wird den Verfassungsgerichtshof einschalten.
Jacqueline Winkler

Man werde nicht zulassen, "dass die Regierungsmehrheit Minderheitsrechte einfach abwürgt", so Schieder in einer Pressekonferenz. Ginge es tatsächlich, wie ÖVP und FPÖ behaupten, um rechtliche Zweifel, hätte - entsprechend den parlamentarischen Usancen - die Koalition im Geschäftsordnungsantrag dem Verlangen der SPÖ auf Vertagung zugestimmt, meinte Schieder.

Schieder: Angst, dass die "Wahrheit ans Licht kommt"

Aber offensichtlich fürchte nicht nur Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), sondern auch "Sobotka und andere, dass hier die Wahrheit ans Licht kommt". Offenbar sei an der Causa BVT noch viel mehr dran als man wisse, schließt Schieder aus dem Vorgehen der Regierung.

"Machtmissbrauch in niederösterreichischer Reinkultur"

Schieder zeigte sich "verwundert, wie sehr Sobotka sein Amt missbraucht hat", ein solcher "Machtmissbrauch in niederösterreichischer Reinkultur" habe "im Hohen Haus keinen Platz". Eigentlich habe ein Nationalratspräsident die Aufgabe, parlamentarische Instrumente zu ermöglichen und nicht "durch Tricksereien zu verhindern".

Die Prüfung von Minderheits-U-Ausschuss-Anträgen obliege dem Geschäftsordnungsausschuss und nicht dem Nationalratspräsidenten - der ein Gutachten beim Rechts- und Legislativdienst angefordert habe, obwohl er noch vor Kurzem erklärte, er werde nicht den Vorsitz in diesem U-Ausschuss übernehmen, weil er zuvor Innenminister war. Dieses "mit gewünschtem Ausgang in Auftrag" gegebene Gutachten habe Sobotka nur den Regierungsfraktionen - und nicht auch der SPÖ - übergeben, die dann den Einstellungs-Antrag einbrachten.

Antrag sei nicht zu unbestimmt

In dem Gutachten werde "auf relativ dünnem Boden argumentiert". Den Vorwurf, der SPÖ-Antrag sei zu unbestimmt, wies Schieder zurück - unter Hinweis auf die bisherigen Anträge auf Minderheits-U-Ausschüsse. So sei in dem vom jetzigen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) zusammen mit Peter Pilz (damals Grüne) formulierten Eurofighter-U-Ausschuss-Antrag der Untersuchungsgegenstand "genau gleich" formuliert, auch der Hypo-U-Ausschuss-Antrag sei weiter gefasst als der SPÖ-BVT-Antrag. "Man misst mit zweierlei Maß", konstatierte Schieder.

VfGH soll Rechtssicherheit bringen

Schieder hält den Gang zum VfGH für den jetzt gebotenen Weg. Damit gewinne man hinsichtlich der Minderheits-U-Ausschuss-Anträge Rechtssicherheit - "damit nicht die Mehrheit jedes Minderheitsverlangen immer wieder abwürgen" kann. Denn offensichtlich habe Schwarz-Blau vor, die (für den U-Ausschuss erst 2015 eingeführten) Minderheitsrechte zu beschneiden. Die Möglichkeit, den Antrag zu überarbeiten - wie die NEOS etwa vorschlagen - hätte es gegeben, wenn Schwarz-Blau eine Vertagung zugestanden hätte.

Kritik an Ablehnung von Liste Pilz

Die Liste Pilz kritisiert die Ablehnung des U-Ausschusses zum Verfassungsschutz durch die Koalition. ÖVP und FPÖ sei damit eine erhebliche Verzögerung der Untersuchung gelungen, sagte Klubchef Peter Kolba. Außerdem hätte er sich auch zur Untersuchung der Eurofighter-Affäre einen von der Opposition eingesetzten Ausschuss gewünscht, um bei Zeugenladungen nicht von der Koalition abhängig zu sein.

Wöginger weist Vorwürfe zurück

ÖVP und FPÖ haben am Freitag ihr Angebot an die SPÖ erneuert, den Antrag auf Einsetzung eines BVT-Untersuchungsausschusses neu und verfassungskonform einzubringen. Den Vorwurf der SPÖ, den BVT-Ausschuss "abwürgen" zu wollen, wies Wöginger gegenüber der APA zurück: "Die SPÖ hätte nur einen verfassungskonformen Antrag einbringen müssen, dann wäre das ganz normal durchgegangen."

U-Ausschuss könnte am 19. April beschlossen werden

"Der U-Ausschuss soll kommen, wenn die SPÖ das will", sagt Wöginger. Er bietet der SPÖ daher an, bei der nächsten Nationalratssitzung am 17. April einen überarbeiteten Antrag zu stellen. Tags darauf könnte er den Geschäftsordnungsausschuss einberufen. Der Beschluss im Plenum würde dann wie geplant am 19. April erfolgen - zeitgleich mit dem Eurofighter-Ausschuss, betont der VP-Klubchef: "Das wäre kein Zeitverlust."

Für FP-Generalsekretär Harald Vilimsky ist die empörte Reaktion der SPÖ auf den schwarz-blauen Einspruch gegen ihren U-Ausschuss-Antrag "ziemlich mimosenhaft und einer ehemaligen Regierungspartei unwürdig". Der Geschäftsordnungsausschuss habe angesichts der verfassungsrechtlichen Mängel des Antrags gar keine andere Möglichkeit gehabt, als diesen zurückzuweisen.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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