"Ich weiß, dass das Urteil Sie hart trifft. Wir können aber Selbstjustiz auf unseren Autobahnen nicht dulden. Schon gar nicht wenn sie mit Waffen ausgeübt wird", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsverkündung zu dem Angeklagten. Der 58-Jährige aus der Eifel habe über Jahre hinweg mit dieser "einzigartigen Beschussserie" die Polizei in Atem gehalten. Sie sei ihm trotz intensivster Suche nicht auf die Spur gekommen. "Sie haben den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen."
Der Mann hatte aus Frust im Straßenverkehr zwischen 2008 und 2013 Hunderte Male während der Fahrt auf Anhänger und Aufbauten von Kollegen geschossen. Das deutsche Bundeskriminalamt registrierte mehr als 700 Schüsse. Dabei trafen seine Kugeln allerdings nicht nur Lastwagen, sondern auch Autos. In einem besonders schweren Fall wurde eine Autofahrerin von einem Querschläger am Hals schwer verletzt.
Der Angeklagte hatte die Schüsse zugegeben und beteuert, er habe immer nur auf die Ladung geschossen und nie jemanden verletzen wollen. Seine letzten Worte vor der Urteilsverkündung waren: "Ich möchte sagen, dass ich kein Mörder bin."
Er war trotz jahrelanger Ermittlungen erst gefasst worden, nachdem das Bundeskriminalamt an mehreren Autobahnabschnitten die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Fahrzeuge erfasst und mit den Tatzeiten abgeglichen hatte. Die Verteidigung stufte diese Ermittlungsmethode als gesetzeswidrig ein. Sie hatte deshalb einen Freispruch für ihren Mandaten gefordert.
Der Fall des sogenannten Autobahnschützen wird demnächst auch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Verteidiger des Fernfahrers kündigten bereits an, dass sie Revision gegen das Urteil einlegen werden.
(Quelle: salzburg24)