Mit harten Einschnitten für die Bürger und viele Unternehmen will die deutsche Bundesregierung die rasant steigenden Corona-Infektionszahlen unter Kontrolle bringen. Die Menschen sollten ihre privaten Kontakte auf ein "absolut nötiges Minimum" reduzieren. Nach zwei Wochen – also etwa um den 11. November – wollen die Kanzlerin und die Regierungschefs erneut beraten, die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.
Das sind die Corona-Verschärfungen
Im Anschluss sollte in der Bund-Länder-Schaltung über die konkreten Kontaktbeschränkungen diskutiert und entschieden werden. Bis Weihnachten will man damit die massiv steigenden Infektionszahlen eindämmen. Von der Oper bis zur Bar werden zahlreiche Betriebe und Einrichtungen wochenlang schließen. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit wird nur noch "mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet" sein. Freizeiteinrichtungen wie Theater, Opern, Kinos, Schwimmbäder und Fitnessstudios werden geschlossen, ebenso Bars, Clubs, Diskotheken und Lokale. Ausgenommen seien die "Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause." Auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und Bordelle müssen schließen. Einzelhandel, Schulen und Kitas bleiben offen.
Zur Begründung der neuen Maßnahmen wird angeführt, dass die Zahl der Corona-Infektionen "inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik" ansteige. Deshalb sei es erforderlich, "durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten".
Weitreichende Maßnahmen in Deutschland
- In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen.
- Profisport darf im November nur ohne Zuschauer ausgetragen werden, das gilt auch für die Fußball-Bundesliga. Der Amateur- und Freizeitsportbetrieb wird zudem weitestgehend untersagt.
- Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Lokale werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
- Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
- Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
- Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
- Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
- Schulen und Kindergärten bleiben offen.
(Quelle: apa)