Welt

Erste Klagsflut gegen Hypo-Schuldenschnitt

Krisenbank beschäftigt noch lange die Gerichte
Veröffentlicht: 28. Oktober 2014 14:07 Uhr
Der umstrittene Hypo-Schuldenschnitt beschäftigt in den nächsten Monaten die Verfassungsrichter. Den Anfang hatte mit einer Verfassungsklage die einstige Hypo-Mehrheitseignerin BayernLB Mitte Oktober gemacht. Ihr folgte dann die Ergo Pensionskasse (Düsseldorf). Am Montag und Dienstag haben heimische Versicherer und Fonds ihre Drohungen wahr gemacht und ebenfalls Verfassungsklagen eingebracht.

Der Schuldenschnitt auf landesbesicherte Nachranganleihen der staatlichen Krisenbank Hypo Alpe Adria ist Teil der vom Bund verfügten Gläubigerbeteiligung an den Hypo-Abbaukosten. Große heimische Versicherer und Fonds hatten bereits im Vorfeld Beschwerden dagegen angekündigt.

Die nun eingebrachten Individualanträge kamen - wie der Sprecher des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Christian Neuwirth, der APA bestätigte - von der Ringturm KAG, von Donau Versicherung, Wiener Städtischer, UNIQA und Raiffeisen Versicherung.

Am Montag etwa hat die UNIQA Versicherung ihren Individualantrag eingebracht, um - wie es im Wortlaut heißt - das Gesetz einer Prüfung auf seine Verfassungsmäßigkeit zu unterziehen. Die UNIQA sieht im Schuldenschnitt einen Eingriff in privates Eigentum. Zum Schutz von Aktionären und Kunden müsse man dagegen vorgehen, am Ende des Tages seien es Kundengelder, sagte ein Sprecher der Versicherung zur APA. Das betreffe vor allem auch Gelder im Deckungsstock der Lebensversicherung.

Das Finanzministerium sieht nach dem Bekanntwerden neuer Verfassungsklagen gegen das Hypo-Sondergesetz samt dem einhergehenden Schuldenschnitt weiterhin den Verfassungsgerichtshof am Zug. Wie schon nach der Klage der BayernLB Mitte Oktober hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage, es handle sich um keinen überraschenden Schritt, den man zur Kenntnis nehme. Nun müsse der VfGH prüfen.

(Quelle: salzburg24)

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