Diese sollen aber festlegen können, wo, wann und zu welchem Zweck sie Drohneneinsätze erlauben. Geregelt wird das in einer Grundverordnung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Das Gesetz soll noch im Herbst 2017 beschlossen werden, erklärte ÖVP-Europaabgeordnete Claudia Schmidt im Gespräch mit der APA. Damit müssen Drohnen ab 250 Gramm in jedem Fall registriert werden - Spielzeugdrohnen fallen nicht darunter. Sobald die Regelung in Kraft tritt, müssen alle Drohnen, die zugelassen sind, eine "digitale Nummerntafel" haben, um Pilot sowie Besitzer zweifelsfrei zu identifizieren.
"Drohnen werden Alltag verändern"
"Drohnen werden unseren künftigen Alltag massiv ändern. Wir stellen in Europa den Rahmen zur Verfügung, aber ausgestaltet werden muss es vor Ort, sonst wird es keine Akzeptanz geben", sagte Schmidt. Bisher gibt es in der EU 28 verschiedenen Voraussetzungen.
Novelle ähnelt österreichischem Gesetz
Der Entwurf der Novelle lehnt sich stark an das österreichische Gesetz an, sagte Austro-Control-Chef Heinz Sommerbauer bei einer Pressekonferenz am Freitag in Wien. In Österreich gibt es bereits seit einer Novelle zum Luftfahrtgesetz Anfang 2014 strenge Regelungen zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen, also Drohnen.
Bewilligung ab 250 Gramm fluggewicht
Die Bewilligungspflicht beginnt bereits bei 250 Gramm Gewicht des Fluggeräts. Dazu wird ein Kennzeichen vergeben. Der Plan sieht vor, "dass das österreichische Regulativ mit geringfügigen Änderungen übernommen wird", sagte Sommerbauer. Wer seine Drohne in Österreich ohne Bewilligung in Betrieb nimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit bis zu 22.000 Euro Geldstrafe rechnen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)