Der Sicherheitsmechanismus der Cockpittür soll demnach unverändert bleiben, hieß es am Dienstag in Berlin. Die Vorgabe, dass sich immer zwei Personen im Cockpit aufhalten müssen, wird vorerst beibehalten.
Bei dem Absturz am 24. März in den französischen Alpen kamen alle 150 Menschen an Bord ums Leben, darunter viele Deutsche. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sperrte der Copilot seinen Kollegen aus dem Cockpit aus und brachte die Maschine absichtlich zum Absturz. Der 27-Jährige hatte nach Überzeugung der Ermittler psychische Probleme und Suizidgedanken. Eine Krankschreibung für den Absturztag hatte er vor seinem Arbeitgeber verheimlicht. Die vielen Mediziner, die er aufsuchte, behielten ihre Diagnosen wegen der ärztlichen Schweigepflicht für sich.
Die Arbeitsgruppe unter dem Dach des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) war kurz nach dem Unglück eingesetzt worden. Dobrindt betonte: "Wir haben die einhellige Einschätzung, dass die Sicherheitsstandards in der Luftfahrt bereits heute außerordentlich hoch sind." Handlungsbedarf sehen die Experten vor allem bei der Beurteilung der Flugtauglichkeit.
Alle Beteiligten müssten verstärkt für psychische Erkrankungen sensibilisiert werden, raten sie in ihrem Bericht. Anlaufstellen für Crewmitglieder, die psychische Probleme haben oder bei Kollegen feststellen, sollten EU-weit verbindlich vorgeschrieben werden.
Ob es bei Piloten künftig Zufallskontrollen auf Medikamente, Alkohol oder Drogen geben soll, ist noch offen. Wichtig wäre aus Sicht der Experten außerdem, dass Mediziner, Psychologen und Aufsichtsbehörden einen Überblick über die Krankengeschichte bekommen können. Derzeit gehen solche Daten nur pseudonymisiert - also verschlüsselt - an Behörden. Nun soll geprüft werden, ob Alternativen denkbar sind, ohne den Datenschutz oder die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen.
Die Taskforce wird an diesen Punkten weiterarbeiten. Ihre Zwischenergebnisse sollen auch auf europäischer und internationaler Ebene beraten werden.
Die Lufthansa hat unterdessen den deutschen Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe pauschal 25.000 Euro als Schmerzensgeld angeboten. Zusätzlich sollen nächste Angehörige der Opfer wie Eltern, Kinder oder Lebenspartner ohne weitere Prüfung jeweils ein individuelles Schmerzensgeld von 10.000 Euro erhalten, wie die Fluggesellschaften am Dienstag mitteilten.
Das Schmerzensgeld solle nicht mit den bereits geleisteten 50.000 Euro Soforthilfe verrechnet werden, erläuterte ein Lufthansa-Jurist. Das Schmerzensgeld werde auch zusätzlich zu den Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz fließen, für das sich die Familien der deutschen Opfer an den Staat wenden müssen.
Der Mönchengladbacher Anwalt Christof Wellens nannte das Angebot nicht angemessen: "Ich kann mir kaum vorstellen, dass auch nur eine Opfer-Familie das annimmt", sagte er. Lufthansa versuche, sich der Verantwortung zu entziehen. Wellens vertritt nach eigenen Angaben 15 Opfer-Familien mit mehr als 60 Angehörigen zivilrechtlich.
Die Fälle der Todesopfer aus anderen Ländern müssten nach dem jeweiligen nationalen Recht behandelt werden, erläuterte die Lufthansa. Die Airline übernehme langfristige soziale Verantwortung für die Angehörigen der Opfer, erklärte eine Konzernsprecherin. So werde ein Treuhandkonto mit 7,8 Millionen Euro eingerichtet, um Kinder der Opfer in der Ausbildung zu unterstützen. Ein allgemeiner Hilfsfonds werde mit sechs Millionen Euro ausgestattet. Zudem richte Lufthansa vier Gedenkstätten ein.
(Quelle: salzburg24)