Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hat "Spielräume hier möglicherweise noch einmal etwas eingeengt", sagte Deutschlands Kanzler Friedrich Merz am Dienstag auf dem Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin. "Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können", fügte der CDU-Chef hinzu. Man werde dies "selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts" tun. Aber man werde die öffentliche Sicherheit schützen und das Land vor einer "Überlastung" bewahren. "Dies ist eine Aufgabe, der wir uns unverändert stellen wollen", betonte der Kanzler. Bis die europäischen Außengrenzen wirklich geschützt seien, müssten die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten werden.
Deutsche Regierung hält an Asyl-Kurs fest
Auch Innenminister Alexander Dobrindt hält an seinem Kurs in der Asylpolitik fest. Er sei überzeugt, "dass die Zurückweisungen in Einklang mit dem Recht sind", sagte der CSU-Politiker am Dienstag in Berlin. "Unserer Erkenntnis nach ist ein Hauptsacheverfahren anhängig", fügte er mit Blick auf die Eilentscheidung des Berliner Gerichts hinzu. Daher strebe die Bundesregierung eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Es komme maßgeblich auf die Begründung einer Zurückweisung an.
Dobrindt betonte, er stelle eine Überforderung in Deutschland fest, etwa bei der Integrationsfähigkeit, der Unterbringung der Menschen, aber auch in Kitas, Schulen und im Gesundheitswesen. Demnach sei Artikel 72 des EU-Vertrages anwendbar. Dem Artikel zufolge sind in Notlagen Ausnahmen vom Dublin-Verfahren möglich.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung bestimmt, dass die Zurückweisung von drei Somaliern nach Polen Anfang Mai nicht rechtens gewesen sei. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte danach gesagt, die Zurückweisungen würden dennoch weitergehen, weil es sich um einen Einzelfall handle. Man strebe eine Entscheidung im Hauptverfahren an.