Auch in Oberösterreich gibt es wegen der durch die Trockenheit gestiegenen Brandgefahr in vier Bezirken Verbote von Feuerwerken in den Wäldern und in ihrer Umgebung. Darauf machte Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) am Mittwoch aufmerksam. Demnach ist es per Verordnung in den trockeneren Gebirgsbezirken Gmunden, Kirchdorf und Steyr-Land sowie im Bezirk Braunau am Inn verboten, im Wald und im daran angrenzenden Gefährdungsbereich Feuerwerkskörper zu verwenden, Feuer zu entzünden oder zu rauchen.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Hiegelsberger warnte, dass bei Übertretungen empfindliche Strafen von bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Haft drohen.
In Kärnten ist das Abfeuern von Raketen in den Städten und Gemeinden nach dem Pyrotechnikgesetz generell das gesamte Jahr über verboten. Dieses Verbot kann aber aufgehoben werden - wie zum Beispiel zum Jahreswechsel. Dutzende Gemeinden haben heuer aber entweder auf eine solche Ausnahmeregelung verzichtet oder eine bereits erteilte Erlaubnis widerrufen, womit Feuerwerke im Gemeindegebiet verboten bleiben.
Grund für die Verbote ist die extreme Trockenheit - vielerorts hat es seit mehr als zwei Monaten nicht geregnet oder geschneit.
In acht von 13 steirischen Bezirken inklusive Graz trat in den vergangenen Tagen bereits die sogenannte Waldbrandverordnung in Kraft. Sie verbietet offenes Feuer im Nahebereich von Wiesen und Wäldern. Damit sind auch Silvester-Raketen zum Jahreswechsel vor allem auf Südlagen nahe von Forstbeständen tabu, erklärte Landesforstdirektor Michael Luidold am Mittwoch.
Die Verordnung wurde für alle Bezirke mit "Berggebieten" ausgerufen und umfasst Liezen, Murtal, Murau, Leoben, Bruck-Mürzzuschlag, Voitsberg, Weiz und Hartberg-Fürstenfeld. Verboten ist demnach das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und jegliches Feuer in allen Waldgebieten und Gefährdungsbereichen wie etwa am Waldrand. Ein Sicherheitsabstand von 200 Metern ist laut Luidold angebracht. Die Strafe kann bis zu 7.270 Euro ausmachen. Die Verordnungen gelten bis Mitte oder Ende Jänner, können aber im Fall von Niederschlag auch früher aufgehoben werden.
In manchen Gemeinden - auch in anderen Bezirken - bestehen zusätzlich generelle Verbote für Feuerwerke. Wird aber angesucht, kann der Bürgermeister Genehmigungen für Raketen und Co. ausstellen. Im Grazer Stadtgebiet ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern verboten, doch am Erich-Edegger-Steg über die Mur nahe des Mariahilferplatzes wird es ein "kleines" Feuerwerk im Rahmen einer Silvesterparty geben. Die Erfahrung zeigt aber, dass sich viele an das Verbot nicht halten und illegal Raketen abschießen.
(Quelle: salzburg24)