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Flüchtlinge: Konvoi-Mitglieder berichteten über Fluchthilfe-Aktionen

epaselect epa04917414 Refugees walk after crossing the border between Macedonia and Greece, near the town of Gevgelija, The Former Yugoslav Republic of Macedonia, 06 September 2015. The Gevgelija-Presevo journey is just a part of the journey that the refugees, the vast majority of them from Syria, are forced to make along the so-called Balkan corridor, which takes them from Turkey, across Greece, Macedonia and Serbia to Hungary, the gateway to the European Union. EPA/NAKE BATEV
Veröffentlicht: 07. September 2015 13:02 Uhr
Nachdem die Teilnehmer des Hilfskonvois am späten Sonntagabend nach Wien zurückgekehrt waren, haben viele in sozialen Netzwerken berichtet, dass sie Flüchtlinge aus Ungarn bis in die Bundeshauptstadt mitgenommen hätten. Fluchthilfe - also die unentgeltliche Hilfe bei einer illegalen Einreise - ist nach österreichischem Recht eine Verwaltungsübertretung und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
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Bis zu 5.000 Euro Strafe für Fluchthilfe

Konkret ist in Paragraf 120 Absatz 3 des Fremdenpolizeigesetzes ein Strafrahmen zwischen 1.000 und 5.000 Euro vorgesehen. Dass die Aktivisten, die über sozialen Netzwerke über Vergehen nach diesem Paragraf berichten, auch belangt werden, scheint allerdings unwahrscheinlich. Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck sagte am Montag zwar auf APA-Anfrage: "Alles, was den Sicherheitsbehörden zur Kenntnis gelangt, wird verfolgt."

Vermutlich keine Ermittlungen gegen Konvoi-Mitglieder

Er räumte aber ein, dass es keine systematische Kontrolle sozialer Medien gebe. Mit anderen Worten: Wer Strafverfolgung der Konvoi-Aktivisten erreichen wollte, müsste diese zur Anzeige bringen. In der Praxis wird aber auch das wohl kaum Folgen nach sich ziehen. Experten bezweifelten, dass die Ermittler wegen Verwaltungsübertretungen beginnen, IP-Adressen auszuforschen.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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