Die Urteile der beiden Gerichte seien dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) heute, Dienstag, zugestellt worden. Sie sind nicht rechtskräftig. Geklagt wurde gegen die Bank für Tirol und Vorarlberg und die Hypo NÖ. VKI-Juristin Beate Gelbmann rechnet mit Berufung. "Es wird bis zum Obersten Gerichtshof gehen, das dauert etwa ein Jahr", sagte sie zum "Kurier".
Das Gericht in Innsbruck etwa sah eine "gröbliche Benachteiligung der Konsumenten" darin, dass die Gebühr als Prozentsatz vom Kreditbetrag berechnet wird - unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand, schreibt die Zeitung. Es sei nicht nachvollziehbar, warum höhere Kreditsummen zwingend einen höheren Bearbeitungsaufwand nach sich ziehen sollten, so das Gericht. Eine gröbliche Benachteiligung liege auch darin, dass die gesamten Kosten auf die Konsumenten überwälzt werden. Kredite würden auch im Interesse der finanzierenden Bank abgeschlossen.
Das Gericht in St. Pölten stieß sich dem Bericht zufolge auch an der Intransparenz der Gebühr. Der Konsument werde etwa nicht aufgeklärt, dass die Gebühr nicht reduziert werde, wenn der Kredit vorzeitig getilgt werde.
In Deutschland hat das Bundesgericht die Kreditgebühr bereits im Vorjahr verboten. Die heimischen Banken geben sich laut "Kurier" zugeknöpft. Sie warten, ob die erstinstanzlichen Urteile oberstgerichtlich halten.
(Quelle: salzburg24)