Bei der Durchsuchungen seiner Wohnungen wurden "Dokumente medizinischen Inhalts" sichergestellt, die auf eine bestehende Erkrankung und entsprechende ärztliche Behandlungen hinweisen, betonte die Anklagebehörde. Dabei seien unter anderem "zerrissene, aktuelle und auch den Tattag umfassende Krankschreibungen" gefunden worden. Das unterstütze "nach vorläufiger Bewertung" die Annahme, dass der Verstorbene "seine Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber und dem beruflichen Umfeld verheimlicht hat". Um welche Krankheit es sich handelte, blieb zunächst offen.
Weder Abschiedsbrief noch Bekennerschreiben
In seiner Düsseldorfer Wohnung seien weder ein Abschiedsbrief noch Bekennerschreiben gefunden worden. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen politischen oder religiösen Hintergrund. Die Ermittlungsbehörden hatten die Wohnungen des Copiloten in Düsseldorf und in Rheinland-Pfalz durchsucht. Anhaltspunkte für einen politischen oder religiösen Hintergrund des Geschehens seien nicht gefunden worden.
Salzburg24
Medien berichteten bereits von Problemen
Bereits in der Früh hatten deutsche Medien berichtet, dass der Co-Pilot psychische Probleme hatte. Ermittler hätten Hinweise auf eine psychische Erkrankung entdeckt, meldete Spiegel Online am Freitag. Nach einem Bericht von "Bild" befand sich der 27-Jährige vor sechs Jahren insgesamt eineinhalb Jahre in psychiatrischer Behandlung. Er sei in seinen Flugkursen mehrfach wegen Depressionen zurückgestuft worden. Bei Abschluss seiner Ausbildung 2009 wurde dem Bericht zufolge eine "abgeklungene schwere depressive Episode" diagnostiziert.
Co-Pilot vor Absturz in Betreuung
Auch vor dem Flugzeugabsturz habe er sich in "besonderer, regelhafter medizinischer Betreuung befunden", berichtete "Bild". Auch ein Vermerk in der Akte des Kopiloten beim Luftfahrtbundesamt habe auf massive psychische Probleme hingedeutet.
Unterdessen haben immer mehr Fluglinien aufgrund der Geschehnisse beim Absturz ihre Regeln im Cockpit geändert. Demnach müssen die Cockpits in Zukunft immer von zwei Personen während eines Fluges besetzt sein. Am Freitag erließ die Austro Control im Auftrag des Verkehrsministeriums dazu eine Betriebstüchtigkeitsverlautbarung, die ab sofort für heimische Airlines gilt. Freitagnachmittag wird es mit den heimischen Fluglinien Austrian Airlines und flyniki Gespräche geben, wie die Verlautbarung umzusetzen ist, hieß es aus dem Verkehrsministerium.
EU diskutiert weitere Sicherheitsmaßnahmen
Die EU überlegte am Freitag ebenfalls wegen zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen. Demnach laufen Gespräche mit der Industrie und den EU-Staaten. Vor allem werde die Frage, wie viele Personen im Cockpit sein müssen, derzeit sehr genau untersucht, hieß es weiter. Für andere Aspekte sei es derzeit noch zu früh. Die Ergebnisse der technischen Untersuchung zu dem Flugzeugabsturz müssten abgewartet werden. Der deutsche Verkehrsminister Alexander Dobrindt und der CDU-Verkehrsexperte Oliver Wittke sprachen sich am Vormittag für die Einführung des "Vier-Augen-Prinzips" im Cockpit aus.
In der europäischen Luftfahrt war es nach Angaben eines Sprechers der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bisher nicht vorgeschrieben, dass ein Pilot, wenn er das Cockpit verlässt, durch ein Besatzungsmitglied ersetzt wird. In den USA sehen die Richtlinien der Luftfahrtbehörde FAA hingegen vor, dass sich grundsätzlich zwei Personen im Cockpit befinden.
(APA)
Links zu diesem Artikel:
- Airlines ändern Regeln
(Quelle: salzburg24)