Die Regierung will heuer nicht mehr als 37.500 Asylwerber aufnehmen, bis 2019 sollen es insgesamt maximal 127.500 sein. Dass diese Obergrenze nicht einfach gesetzlich verankert werden kann, haben die beiden von der Koalition betrauten Gutachter - der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer und der Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk - zwar bereits klar gemacht. Dem Vernehmen zeigen sie der Politik aber auch Handlungsspielräume auf - etwa wenn durch große Flüchtlingszahlen die öffentliche Ordnung gefährdet sein sollte.
Über die Osterfeiertage hatten die beiden Professoren den Auftrag, gemeinsame Schlussfolgerungen für ihre Gutachten zu entwickeln. Diese liegen nun vor.
Ebenfalls Dienstag übermittelt wurde dem Vernehmen nach das beim Sozialrechtler Robert Rebhahn in Auftrag gegebene Gutachten über mögliche Einschränkungen bei der Mindestsicherung. Hier hatte es aus der ÖVP zuletzt Rufe nach Kürzungen für Flüchtlinge sowie nach einer Deckelung für alle Familien bei 1.500 Euro gegeben, was die SPÖ abgelehnt hat. Das Gutachten soll nach Angaben aus beiden Koalitionsparteien eher vage ausgefallen sein - mit Interpretationsspielraum in beide Richtungen.
(Quelle: salzburg24)