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Hoeneß spekulierte mit bis zu 500 Millionen Euro

Veröffentlicht: 30. Oktober 2014 17:18 Uhr
Das Landgericht München II hat am Donnerstag die schriftliche Urteilsbegründung im Fall des wegen Steuerhinterziehung verurteilten Uli Hoeneß veröffentlicht.

Das Oberlandesgericht hat vor der Veröffentlichung am Donnerstag die Hoeneß-Anwälte schriftlich informiert, um eine Stellungnahme abzugeben. Die Juristen hatten bis Mittwoch Zeit, sich zu äußern. Auf die Entscheidung des Gerichts hätte das jedoch keinen Einfluss gehabt.

Das Münchner Landgericht hatte den früheren Präsidenten des deutschen Fußball-Rekordmeisters Bayern München wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Im Juni hatte der 62-Jährige seine Haft angetreten.

Mehrfache Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Auf 50 Seiten wird die Kriminalgeschichte Uli H. nacherzählt: vom Beginn mit teils hochriskanten Devisenspekulationen in den 1990er-Jahren über mehrfache Steuerhinterziehung in Millionenhöhe bis zur Verurteilung des einst so erfolgreichen Fußball-Managers.

 

Das schriftliche Urteil gegen Hoeneß. /Oberlandesgericht München Salzburg24
Das schriftliche Urteil gegen Hoeneß. /Oberlandesgericht München

Urteil für jedermann einsehbar

Das Urteil ist öffentlich einsehbar. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Pressefreiheit. Deutsche Gerichte sind dazu verpflichtet, Urteilsbegründungen zur Veröffentlichung freizugeben. In der Urteilsbegründung sind Hoeneß’ Transaktionen detailliert aufgeführt. Teilweise dreistellige Spekulationssummen warfen für den Ex-Bayern-Boss riesige Gewinne ab, und führten am Ende zu seiner Verurteilung.

Selbstanzeige war unumgänglich

Das Gericht schloss unter anderem nicht aus, dass Hoeneß auch "Fremdmittel in erheblicher Höhe" zur Verfügung gestanden hätten. In manchen Jahren hob er demnach teils sechsstellige Euro-Summen ab. Auch zu Hoeneß' letztlich als unzureichend befundener Selbstanzeige gibt es Angaben in der Urteilsbegründung: "Die Selbstanzeige war für unseren Mandanten unumgänglich, da das beabsichtigte Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz nicht zustande gekommen ist", heißt es in dem Schreiben von Hoeneß' damaligem Steuerberater ans Finanzamt vom 17. Jänner 2013.

 

Zahlen der Hoeneß-Transaktionen. /Oberlandesgericht München Salzburg24
Zahlen der Hoeneß-Transaktionen. /Oberlandesgericht München

Job beim FC Bayern als Freigänger

Im September hatte Hoeneß erstmals Freigang bekommen. Seine Haftstrafe könnte sich bei guter Führung auf 21 Monate verkürzen. Bereits im Frühjahr wird Hoeneß als Freigänger wieder einen Job beim FC Bayern München bekommen. (SALZBURG24/APA)

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(Quelle: salzburg24)

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