Welt

Hypo-Sondergesetz in Kraft

Veröffentlicht: 31. Juli 2014 19:11 Uhr
So schnell kann es gehen: Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und Gegenzeichnung des Bundeskanzlers ist das umstrittene Hypo-Sondergesetz seit Donnerstagnachmittag offiziell kundgetan. Nun hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) zwei Wochen Zeit, die in Arbeit befindliche Umsetzungsverordnung zu erlassen.

Auf dem Verordnungsweg werden die vom Schuldenschnitt, der Mitte August anläuft, erfassten Anleihen benannt. Sie werden für erloschen erklärt. Dann darf von den Gegnern - also in erster Linie vom Schnitt betroffene Parteien - Beschwerde eingebracht werden, was zu erwarten ist.

Mit dem Sondergesetz für die staatliche Krisenbank Hypo Alpe Adria lässt die Republik Gläubiger von landesgarantierten Nachranganleihen im Volumen von 890 Mio. Euro bluten. Betroffene Anleihegläubiger und etliche Juristen sehen die Wertloserklärung der Verbindlichkeiten als Enteignung.

Zwar können Anleiheinvestoren auf die Herausgabe von Geldern erst klagen, wenn die jeweilige Bond-Tranche fällig ist. Verfassungs- und Feststellungsklagen sind aber schon früher möglich. Etwa von der Weltbank, die in Hypo-Anleihen mit Kärntner Landesgarantie investiert ist, wird erwartet, dass sie vor Gericht auf ihren rechtlichen Sonderstatus verweist und sich wohl durchsetzt. Im Gesetz ist auch die Einrichtung einer Abbaugesellschaft festgeschrieben.

Dass der Verfassungsgerichtshof das Hypo-Sondergesetz samt Schuldenschnitt wird prüfen müssen, weil Gläubiger wie ihrerseits vielfach angekündigt klagen werden, gilt als fix. Die NEOS nützen nun aber offenbar die politische Sommerpause, um eine Prüfung des Gesetzes durch Absicht von mindestens einem Drittel der Abgeordneten zum Nationalrat zu erwirken. Rechtlich ist das möglich.

Die NEOS laden dahin gehend die Klubobleute der weiteren Oppositionsparteien FPÖ, Grüne und Team Stronach (TS) in einem offen Brief datiert mit heutigem Tag auf, "dieses Begehren auf Prüfung des Hypo-Sondergesetzes gemeinsam zu verfassen und vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen". Im Schreiben, das der APA vorliegt, geht die kleinste Oppositionspartei davon aus, "wir sind uns alle einig, dass dieses Gesetz verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist (...)."

Ein Drittel aller Mandatare wären zumindest 61. Das geht sich nur aus, wenn von allen vier Fraktionen Abgeordnete dabei sind. Beispielsweise kommen NEOS, TS und FPÖ gemeinsam auf 60.

(Quelle: salzburg24)

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