Die Informationsveranstaltungen der Arbeiterkammer für die Zielpunkt-Beschäftigen um 09.00 und 13.00 Uhr finden nicht medienöffentlich statt. Bei einer Unternehmensschließung haben die betroffenen Mitarbeiter die Möglichkeit, den berechtigten vorzeitigen Austritt zu erklären. Damit könnten sich die Arbeitnehmer sofort einen neuen Job suchen und seien nicht durch die Kündigungsfrist gebunden, erklärte eine Vertreterin des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen. Bei einem "berechtigten Austritt" wegen Unternehmensschließung endet die Arbeitspflicht und das Arbeitsverhältnis sofort. Der Antritt eines neues Arbeitsverhältnisses oder die Meldung beim Arbeitsmarktservice sind ein Tag nach dem Austritt möglich.
Bei den 113 Zielpunkt-Filialen mit 1.350 Mitarbeitern, die von 20 Käufern übernommen werden sollen, wird in den nächsten Tagen die Anmeldung bei der Bundeswettbewerbsbehörde erwartet. Dann hat die Behörde vier Wochen Zeit, die Übernahmen wettbewerbsrechtlich zu prüfen.
(Quelle: salzburg24)