Die Grünen kritisieren, dass das Ministerium in Zahlungsverzug ist, mittlerweile handle es sich um Millionenbeträge. Die Hilfsorganisationen müssen ihre Leistung vorfinanzieren, Landesorganisationen würden teilweise an den Rand der Zahlungsunfähigkeit gedrängt, so Grünen-Chefin Eva Glawischnig: "Der Zahlungsverzug ist eine Bosheit und schäbig" gegenüber der Leistung für Menschen in Not. Die Versorgung sei eine staatliche Aufgabe, kritisierte sie den Plan, private Spenden an die Organisationen gegenzurechnen.
Generell, so Glawischnig, ist die Sonderrichtlinie für Förderungen - sie ist die Basis für die Verträge mit den Hilfsorganisationen für die Versorgung von Transitflüchtlingen - rechtswidrig, da eine "Falschbewertung" des Begriffs Förderung vorliegt. Die Grünen wollen daher NGOs rechtliche Unterstützung bieten, um die Sonderrichtlinie zu bekämpfen. Die allgemeine Rahmenrichtlinie für Förderungen sieht diese für nicht geldwerte Leistungen vor. Bei den Tätigkeiten der Hilfsorganisationen handle es sich aber um geldwerte Leistungen, sieht Glawischnig einen Widerspruch.
Sie fordert daher eine Gleichbehandlung der NGOs und der gewinnorientierten Unternehmen, wie sie etwa im Schubhaftzentrum Vordernberg tätig sind. Hilfsorganisationen brauchen ebenso eine Sockelfinanzierung sowie pro Person einen Betreuungsaufwand. "Das monatelange Hinhalten muss ein Ende haben", drängte sie auf die Zahlungen.
Glawischnig hofft zudem auf ein Ergebnis bei dem Treffen der Hilfsorganisationen mit Ministeriumsvertretern - auch des Finanzressorts - am Mittwoch. Die Bundessprecherin räumte ein, dass die NGOs den Vertrag im Herbst selbst unterschrieben haben, dies sei jedoch "unter enormem Druck" passiert.
Das Innenministerium wies die Kritik der Grünen zurück. Die Richtlinie sei Grundlage für "individuelle Verträge" mit den NGOs. Diese seien nicht einseitig, sondern mit den Vertragsparteien geschlossen worden.
Das Innenministerium hatte nach der Aufregung um den Brief an die Hilfsorganisationen auf den Passus in den Förderverträgen verwiesen, wonach die Spenden für die Flüchtlingshilfe von den Förderungen abgezogen werden sollen. Konkret heißt es in der Sonderrichtlinie, die allerdings bis 31. März befristet ist: "Förderbar sind grundsätzlich nur jene Kosten, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen, und in jenem Ausmaß, als sie zur Erreichung des Förderziels unbedingt erforderlich und nicht durch Zuwendungen Dritter (insbesondere Spenden) abgedeckt sind."
Das Gespräch mit den Betroffenen findet am Mittwoch um 9.30 Uhr im Innenministerium auf Beamtenebene statt. Neben den Organisationen wie das Rote Kreuz oder die Volkshilfe ist auch das Finanzministerium vertreten, erklärte ein Sprecher des Innenressorts.
(Quelle: salzburg24)