Welt

Je 25 Jahre Haft für vier Hauptangeklagte im A4-Prozess

Urteilsspruch in der südungarischen Stadt Kecskemet
Veröffentlicht: 14. Juni 2018 14:10 Uhr
Mit Haftstrafen von 25 Jahren für die vier Hauptangeklagten ist am Donnerstag der Prozess gegen eine Schlepperbande zu Ende gegangen, die für den Tod von 71 Flüchtlingen im August 2015 verantwortlich gemacht wird. Das Gericht in der südungarischen Stadt Kecskemet blieb damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten lebenslangen Haftstrafen für die Erstangeklagten.

Bei den vier Männern - ein Afghane und drei Bulgaren - handelt es sich nach Erkenntnissen der Anklagebehörde um den Kopf der Schlepperbande, seinen Stellvertreter sowie den Fahrer des Kühl-Lkw, in dem die Menschen erstickten, und den Lenker des Begleitautos.

Fahrer hielt trotz Notsituation nicht an

Im dem hermetisch verschlossenen Kleinlaster hatten die Flüchtlinge - unter ihnen vier Kinder - unterwegs durch Schreien und Klopfen auf ihre Notsituation aufmerksam gemacht. Der Fahrer bemerkte es zwar, hielt aber nicht an.

Die Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan starben am 26. August 2015 noch auf ungarischem Gebiet. Ihre Leichen wurden tags darauf in einer Pannenbucht der A4 (Ostautobahn) bei Parndorf im Burgenland entdeckt.

14 Mitglieder angeklagt

Die ersten Festnahmen erfolgten bereits wenige Tage später. Angeklagt wurden 14 mutmaßliche Mitglieder der Schlepperbande, unter ihnen Fahrer, Anwerber von Chauffeuren und Leute, die Autos für die Schlepperfahrten organisiert hatten. Der Prozess in Kecskemet begann am 21. Juni 2017. Vor Gericht standen in dem Verfahren allerdings nur elf Beschuldigte. Drei weitere Angeklagte waren für die Justiz nicht greifbar, gegen sie wurde in Abwesenheit verhandelt.

25 Jahre Haftstrafe für Hauptangeklagte

Sämtliche Angeklagte wurden zu Haftstrafen verurteilt. Neben den 25 Jahren für die Hauptangeklagten - zu verbüßen unter verschärften Bedingungen - setzte es Freiheitsstrafen im Ausmaß von drei bis zwölf Jahren für die weiteren Beschuldigten. Der Staatsanwalt hatten für die Hauptangeklagten lebenslänglich beantragt, für drei von ihnen sogar ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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