Gelten sollen die Neuerungen für Geburten ab dem 1. März 2017. Davor werden sie noch im Juni-Plenum des Nationalrates beschlossen, wobei eine Mandatarin das Papier wohl in- und auswendig kennt: Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hatte die Reform als Frauenministerin monatelang mit Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) verhandelt, musste inzwischen nach dem Rücktritt von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) aber die Regierungs- gegen die Abgeordnetenbank tauschen.
Kindergeld: Einige Änderungen für Eltern
Für Eltern ändert sich jedenfalls einiges: Während das einkommensabhängige Kindergeld bestehen bleibt, werden die vier Pauschalmodelle zu einem Kindergeld-Konto zusammengefasst. Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen rund 12 und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15,5 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden. Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern eine Gesamtsumme von maximal 15.449 Euro. Dazu kommen noch 1.000 Euro Partnerschaftsbonus, wenn man sich die Betreuung zumindest 60:40 aufteilt, und zwar auch beim einkommensabhängigen Kindergeld.
Neuerung "Familienzeit"
Neu ist auch die Möglichkeit, "Familienzeit" in Anspruch zu nehmen. Bei diesem "Papa-Monat" können Väter direkt nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tage lang durchgehend zuhause bleiben und bekommen dafür eine Pauschalsumme aus dem Kindergeld von 700 Euro. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner. Es besteht volle Kranken- und Pensionsversicherung, einen Rechtsanspruch und einen besonderen Kündigungsschutz gibt es aber nicht.
(APA)
(Quelle: salzburg24)