Im Wiener Straflandesgericht ist nun ein praktischer Arzt zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er die Wiener Gebietskrankenkasse mit falschen Honorarabrechnungen betrogen haben soll. Von der ursprünglich inkriminierten Schadenssumme - rund 700.000 Euro - blieb allerdings nur ein Bruchteil übrig.
Das Gericht kam nach einem umfangreichen Beweisverfahren - der Prozess war seit Herbst 2013 gelaufen - zum Schluss, es sei nicht mehr möglich, den angerichteten Schaden annähernd zu beziffern. Der Schöffensenat (Vorsitz: Harald Craigher) begnügte sich mit der Feststellung, dieser liege jedenfalls über 50.000 Euro. Der Arzt wurde folglich auch schuldig erkannt, 50.000 Euro an die Gebietskrankenkasse zurückzuzahlen.
Der von Verteidiger Philipp Wolm vertretene Mediziner nahm die Strafe an. Auch der Staatsanwalt war einverstanden. Das Urteil ist daher rechtskräftig.
(Quelle: salzburg24)
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