Die Mathematiklehrerin hatte ihre Tochter im Jänner 2016 zum RTL-Dreh nach Australien begleitet und sich dafür eine Krankschreibung erschlichen.
49-Jährige zu Geldstrafe verurteilt
In einem Strafverfahren war die 49-Jährige dafür bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Weil sie ungerechtfertigt dem Dienst ferngeblieben war, sei das Vertrauen ihres Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren, befand das Verwaltungsgericht. "Dieses Dienstvergehen wiegt nach Auffassung der Kammer schwer und rechtfertigt den Ausspruch der disziplinarischen Höchstmaßnahme", sagte der Sprecher. Der Schaden, den sie dem Berufsbeamtentum zugefügt habe, sei auch bei einer Weiterarbeit als Beamtin nicht wiedergutzumachen, befand die Kammer. Die Frau habe einen schwerwiegenden Persönlichkeitsmangel offenbart. Das mache die Studienrätin mit besonderer Vorbildfunktion als Lehrkraft und für den öffentlichen Dienst insgesamt untragbar.
Für Gericht "berechnende Vorgehensweise"
Das Gericht nannte ihr Verhalten eine "planvolle und berechnende Vorgehensweise". Außerdem habe sie die fehlende Einsicht auch noch öffentlich gemacht. Sie habe gegen Anordnungen der Landesschulbehörde selbst nach Erhebung der Disziplinarklage noch im Jänner 2018 ein Interview gegeben. "Im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums sei das Beamtenverhältnis daher zu beenden gewesen", hieß es weiter.
Die Frau kann noch Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Sollte sie auch dort scheitern, ist der Beamtenstatus verloren. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bekommt die vom Dienst suspendierte Lehrerin nur die halben Bezüge.
(APA)
(Quelle: apa)