Erst wenn Nationalrat und Landtage diesen Zusatz zu der Vereinbarung von Bund und Ländern in Sachen Grundversorgung abgesegnet haben, können die zusätzlichen Zahlungen zur Gänze vorgenommen werden. Grundsätzlich gilt der erhöhte Satz für ab Oktober neu abgeschlossene Verträge. Allerdings können die Länder auch schon bisher tätigen Quartiergebern Vertragsänderungen mit erhöhtem Satz ermöglichen.
Mehr Geld für Flüchtlinge
Mehr Mittel locker gemacht werden zudem für jene Flüchtlinge, die sich eigenständig eine Unterbringung organisiert haben. Einzelpersonen erhalten 150 statt der bisher pro Monat gewährten 120 Euro an Mietzuschuss. Bei Familien ab zwei Personen steigt die Zuwendung von 240 auf 300 Euro.
Taschengeld bleibt gleich
Nichts ändert sich hingegen beim Taschengeld, das pro Person bei 40 Euro bleibt. Für den Schulbedarf sind wie bisher 200 Euro pro Kind und Jahr vorgesehen. An (notwendiger) Bekleidungshilfe sind weiterhin 150 Euro jährlich vorgesehen. Wer sich für eine freiwillige Heimkehr entscheidet, bekommt unverändert eine Einmalzahlung von 370 Euro.
95 Euro pro unbegleitetem Kind und Tag
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stiegen die Kostensätze schon mit August, und das deutlich. Statt wie früher 77 Euro pro Person und Tag werden nunmehr 95 Euro aufgewendet. Dies gilt freilich nur für Einrichtungen, wo der Betreuungsschlüssel 1 zu maximal 10 beträgt. Bloß von 62 auf 63,50 Euro steigt der Satz in Wohnheimen mit Betreuungsschlüssel ab 1:15. Bei jenen mit Schlüssel 1:20 geht es von 39 auf 40,50 Euro nach oben.
(APA)
(Quelle: salzburg24)