Besonders betonte sie die Verschärfungen beim Familiennachzug, speziell für subsidiär Schutzberechtigte. Dies treffe vor allem Afghanen, die derzeit die größte Flüchtlingsgruppe darstellten. Dass es zu einem höheren Bürokratieaufwand durch die Asyl auf Zeit-Regelung kommen könnte, bestritt die Innenministerin. Das Gesetz sei so gestaltet worden, dass der Aufwand derselbe sein werde wie in der Vergangenheit.
Kurz: Asyl sei immer "Schutz auf Zeit"
Auch Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) verteidigte die Neuregelungen. Asyl sei immer "Schutz auf Zeit". Dass durch die Beschränkung die Integration erschwert würde, sieht Kurz "definitiv nicht" so. Verteidigt wurde das Gesetz auch vom Koalitionspartner. Der scheidende Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) sprach von einem Signal, dass Österreich, Deutschland und Schweden die Flüchtlingskrise nicht alleine bewältigen könnten, und es europäische Solidarität brauche.
Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionspartnern hatte es am Vortag gegeben, nachdem Mikl-Leitner Griechenland mit einem Schengen-Ausschluss gedroht hatte. Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) konnte diese Position nicht nachvollziehen und meinte Montagabend, es wäre besser gewesen, mit einer in der Regierung koordinierten Einschätzung auf europäischer Ebene zu agieren. Die Innenministerin ließ dies kalt. Sie habe nur eine Darstellung der Realität vorgenommen, dafür brauche sie keine Abstimmung im Vorfeld.
Bei Nichteinschreiten der Behörde Asylstatus automatisch verlängert
Als bürokratische Erleichterung wurde etabliert, dass sich die Behörde von sich aus an den Asylberechtigten wenden muss, wenn sein Status nicht verlängert wird. Melden sich die zuständigen Stellen nicht, gilt der Asylstatus unbefristet weiter.
Auch wenn im Herkunftsland mittlerweile Frieden eingekehrt ist, muss der Flüchtling nicht zwingend ins Land zurück. Beispielsweise kann das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl für die Entscheidung die Teilnahme des Asylberechtigten an Integrationskursen, speziell Sprachkursen und Kursen über die Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung einbeziehen. Dabei handelt es sich freilich um eine Kann- und nicht um eine Muss-Bestimmung. Zudem können auch etwa humanitäre Gründe gegen eine Abschiebung sprechen.
Neu: Identitätskarte für Asylberechtige
Was die Integration angeht, sind künftig Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtet, sich nach Zuerkennung des Titels an den Integrationsfonds zu wenden. Dieser soll mit den Flüchtlingen Orientierungsgespräche führen, Integrationserfordernisse definieren und über Integrationsleistungen informieren.
Immerhin einen Vorteil bringt die Neuregelung für Asylberechtigte. Sie erhalten eine eigene Identitätskarte. Über deren Ausgestaltung entscheidet das Innenministerium per Verordnung.
Drei Jahre auf Familiennachzug warten
Keine wesentlichen Änderungen gibt es, was die Verschärfung des Familiennachzugs angeht. So müssen subsidiär Schutzberechtigte - also Personen ohne Asylstatus, die aber (vorerst) nicht abschiebbar sind - künftig statt einem drei Jahre warten, bis ihre Familie nachkommen kann. Das gleiche gilt auch für Asylberechtigte, die den Antrag auf Familienzusammenführung nicht innerhalb von drei Monaten nach der Zuerkennung des Asylstatus stellen. Zudem müssen diese von der Verschärfung betroffenen Gruppen nachweisen, über die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Erhalt ihrer Familie zu verfügen.
Betroffen sind alle Flüchtlinge, die ihren Antrag nach dem 15. November des Vorjahres eingebracht haben bzw. bei denen vor Inkrafttreten des Gesetzes noch keine Entscheidung über ihren Status gefallen ist.
(APA)
(Quelle: salzburg24)