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Mutter bei Fenstersturz in Graz zurechnungsunfähig

Veröffentlicht: 28. November 2014 13:11 Uhr
Die 42-jährige Serbin, die sich Anfang November gemeinsam mit ihrer fünfjährigen Tochter vermutlich in selbstmörderischer Absicht aus einem Fenster im dritten Stock gestürzt hat, war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Zu diesen Schluss ist das Gutachten eines Sachverständigen gekommen, hieß es am Freitag auf APA-Anfrage seitens der Staatsanwaltschaft Graz. Die Frau dürfte eingewiesen werden.

Gegen die Mutter wird wegen des Verdachts des versuchten Mordes ermittelt. Bis zur Fertigstellung einer Anklage bleibt die Frau in vorläufiger Anhaltung in der Landesnervenklinik Sigmund Freud (LSF). Der psychiatrische Sachverständige erklärte in seinem Gutachten, dass die 42-Jährige mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder zu einer derartigen Tat neigen könnte. Komme es zu einer Anklage, werde aller Voraussicht nach ein Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt, so Arnulf Rumpold von der Staatsanwaltschaft Graz.

Die Serbin soll sich am 5. November zusammen mit ihrer Tochter aus dem dritten Stock ihrer Wohnung im Bezirk Eggenberg gestürzt haben. Beide kamen in einem Vorgarten auf einer Wiese auf und überlebten mit schweren Verletzungen. Zeugen gab es zwar keine, doch die Wohnungstür war von der Innenseite versperrt. Fremdverschulden wurde ausgeschlossen, auch ein Unfall sei laut den Ermittlern unwahrscheinlich.

(Quelle: salzburg24)

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