Der Angeklagte, der sich schuldig bekannt hatte, mit den Geldern aber bedürftige Kunden unterstützt haben wollte, nahm das Urteil des Schöffensenats an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, daher ist noch keine Rechtskraft gegeben.
Laut der Anklagevertreterin hatte der im Lauf der Jahre in verschiedenen Filialen im Weinviertel beschäftigte Mann knapp 180.000 Euro tatsächlich als Darlehen an bedürftige Kunden vergeben, den großen Rest dürfte er aber für sich verwendet haben. Nach seiner Pensionierung 2012 legten Großkunden Sparbücher vor im Glauben, Geld darauf zu haben. Als das jedoch nicht der Fall war, kam die Angelegenheit ins Rollen.
Sein Mandant habe sich nicht bereichert, sondern einfach den Überblick über das von ihm durch Nicht-Einbuchungen aufgebaute "Schattensystem" verloren, meinte der Verteidiger. Das bestätigte der Mann, und: Er habe einfach ausgeblendet, was passieren würde, wenn alles herauskäme.
(Quelle: salzburg24)