Welt

NPD-Verbotsverfahren in Deutschland eröffnet

NPD-Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Veröffentlicht: 01. März 2016 17:54 Uhr
Dreizehn Jahre nach dem Scheitern des ersten NPD-Verfahrens verhandelt das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über einen neuen Antrag zum Verbot der rechtsextremen Partei. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle eröffnete am Dienstag die dreitägige Verhandlung. Wegen eines fremdenfeindlichen Brandanschlags wurde unterdessen ein brandenburgischer NPD-Lokalpolitiker festgenommen.

Zu Verhandlungsauftakt stellten die NPD-Anwälte Befangenheitsanträge gegen zwei Richter. NPD-Anwalt Peter Richter warf dem ehemaligen saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller und dem ehemaligen thüringischen Innenminister Peter Huber am Dienstag in Karlsruhe Voreingenommenheit vor. Müller habe bereits 2010 die NPD als verfassungsfeindlich bewertet, sagte Richter. Huber habe sich in seiner Zeit als Minister von 2009 bis 2010 für ein NPD-Verbot ausgesprochen. Das Verfassungsgericht will im Laufe des Tages über die Anträge entscheiden.

Der Bundesrat will die NPD verbieten lassen. Die Länderkammer sieht in der rechtsradikalen Partei eine Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik. Es ist der zweite Anlauf des Bundesrates für ein NPD-Verbot. 2003 war ein erster Versuch gescheitert.

Damals wiesen die Verfassungsrichter den Verbotsantrag zurück, da er sich unter anderem auf staatliche bezahlte Informanten - den sogenannten V-Leuten - stützte. Dies sei mit dem rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar, urteilten die Richter damals. Das erste NPD-Verbotsverfahren wurde getragen von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag. Der jetzige Antrag wurde allein vom Bundesrat gestellt. Bundesregierung und Bundestag haben sich nicht angeschlossen.

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde erst zweimal eine Partei verboten, zuletzt 1956 die kommunistische KPD.

Der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) hat vor überzogenen Erwartungen an das NPD-Parteiverbotsverfahren gewarnt. Das Verfahren habe "wegweisende Bedeutung", erklärte Maas in Berlin. "Über eines sollten wir uns allerdings sehr klar sein: Das Bundesverfassungsgericht wird uns die Aufgabe des Kampfes gegen Rechts nicht abnehmen - egal wie das Verfahren ausgeht."

Wegen eines fremdenfeindlichen Brandanschlags auf das Auto eines Polen wurde unterdessen ein brandenburgischer NPD-Lokalpolitiker festgenommen. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, vollstreckten Ermittler am Dienstag im Zuge von sechs Hausdurchsuchungen Haftbefehle gegen einen 29-jährigen Mann und eine 22 Jahre alte Frau.

Nach dpa-Informationen handelt es sich bei dem Mann um den NPD-Stadtverordneten Maik Schneider aus Nauen bei Berlin. Bei den Durchsuchungen wurden unter anderem Laptops, Handys, Datenträger, Videokameras und schriftliche Unterlagen beschlagnahmt. "Weiterhin stellten die Fahnder mehrere Tonträger mit rechtsextremistischem Liedgut sicher", sagte ein Polizeisprecher. Ein weiterer, 28 Jahre alter Tatverdächtiger wurde bei den Durchsuchungen nicht angetroffen.

Die drei Beschuldigten sollen im Mai 2015 aus fremdenfeindlichen Motiven den Wagen eines Polen angezündet haben. Das Auto war zu diesem Zeitpunkt vor einem Wohnhaus in Nauen abgestellt. "Die Spurensicherung ergab, dass der Brand mit Brandbeschleuniger verursacht worden war", so der Sprecher.

(Quelle: salzburg24)

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