Welt

Panne im Verfahren gegen Grasser

Akten ohne Beisein von Anwalt gesichtet
Veröffentlicht: 28. November 2014 18:12 Uhr
In der Causa des Korruptionsverdachts gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere bei der Buwog-Privatisierung und Vermietung des Terminal Towers in Linz ist der Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Justizministerium wieder an die WKStA zurückgeschickt worden. Grund sei ein Verfahrensfehler, bestätigte der Sprecher der WKStA einen Bericht des ORF-Radio.

In dem Vorhabensbericht spricht sich die WKStA laut Medienberichten für eine Anklage aus. Nun muss das Verfahren ergänzt werden. Der Sachverhalt wurde am Freitag auch vonseiten des Straflandesgerichts Wien bestätigt. "Das war unser Versehen", sagte die Sprecherin am Freitagabend zur APA. Jetzt werde versucht, das Verfahren wieder zu sanieren.

Die Panne: Bei Hausdurchsuchungen im Jahr 2010 wurden Unterlagen sichergestellt, unter anderem beim früheren Anwalt des Grasser-Vertrauten Walter Meischberger. Dieser zählt ebenso wie Meischberger zu den Beschuldigten im Verfahren. Er hatte die beschlagnahmten Unterlagen mit Verweis auf das Anwaltsgeheimnis versiegeln lassen und die Hausdurchsuchung angefochten.

Die Sichtung dieser Unterlagen fand im Straflandesgericht Wien statt und wurde von einem Richter durchgeführt. Bei der Sichtung sei der betroffene Jurist bzw. dessen Anwalt nicht beigezogen worden, und habe daher nicht geltend machen können, welche Teile der Unterlagen vom anwaltlichen Berufsgeheimnis geschützt würden, so die WKStA.

Von dieser Panne habe nun das Landesgericht die WKStA verständigt, die ihrerseits das Justizministerium informierte. Der Akt wandert nun wieder zurück zur WKStA und von dort ins Landesgericht. Dort müsse das betreffende Sichtungsverfahren wiederholt werden. "Wir gehen davon aus, dass die Verfahrensergänzung in wenigen Wochen abgeschlossen ist", sagte der WKStA-Sprecher zur APA.

Warum im Landesgericht Wien erst jetzt die Panne aufgefallen sei, dazu könne er nichts sagen, so der WKStA-Sprecher zur APA. Laut dem Bericht im Ö1-Mittagsjournal des ORF-Radio war der frühere Meischberger-Anwalt für das Gericht bei der Sichtung deshalb nicht erreichbar, weil er seinen eigenen Anwalt gekündigt habe. Die Ladung war von diesem offenbar auch nicht weitergeleitet worden. Von einem "Zustellmangel", der jetzt saniert werde, sprach der Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek.

(Quelle: salzburg24)

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