Alle Kleriker und Ordensleute sind verpflichtet, den kirchlichen Behörden "unverzüglich alle ihnen bekannt gewordenen Berichte über Missbrauch zu melden". Sie müssen außerdem jeden Versuch anzeigen, die Tat zu vertuschen und den Täter zu decken.
Verpflichtende Anlaufstellen
Zu den geplanten Neuerungen gehört die Verpflichtung, dass alle Diözesen der Welt bis Juni 2020 über stabile und der Öffentlichkeit leicht zugängliche Verfahren verfügen müssen, um sexuellen Missbrauch durch Geistliche und Ordensleute sowie andere Delikte wie etwa Kinderpornografie anzeigen zu können. Die Ortskirchen sollen je nach eigener Kultur entscheiden, wie diese Anlaufstellen eingerichtet werden sollen.
In Österreich sind die Zuständigen daher die Erzbischöfe von Wien und Salzburg, Kardinal Christoph Schönborn und Franz Lackner. Zur Kirchenprovinz Wien gehören neben der Erzdiözese Wien die Diözesen Linz, Eisenstadt und Sankt Pölten, zur Kirchenprovinz Salzburg neben der Erzdiözese Salzburg die Diözesen Feldkirch, Innsbruck, Gurk-Klagenfurt und Graz-Seckau.
Papst weitet Opferschutz aus
Das Dokument befasst sich auch mit dem Schutz von Personen, die Missbrauch zur Anzeige bringen. Diese dürfen "keiner Diskriminierung" ausgesetzt werden. Der Erlass gilt als ein Resultat des Treffens zum Schutz von Minderjährigen, das im Februar im Vatikan stattgefunden hatte.
(APA)
(Quelle: apa)