Beim Regress geht es im wesentlichen darum, dass bei Pflege in Heimen derzeit nicht nur auf Pension und Pflegegeld zurückgegriffen wird, sondern auch auf Privatbesitz wie Wohnungen oder Häuser. Die jeweiligen Regelungen wurden in den Ländern festgelegt.
Pflegeregress: Ländern werden Mehrkosten abgegolten
Dies wurde nun mittels Verfassungsgesetz geändert. Demnach wird den Ländern der Regress untersagt, dafür werden ihnen die Mehrkosten abgegolten. Die ÖVP, die auf eine solide Gegenfinanzierung gedrängt hatte, sieht diese nun durch zwei weitere Vorhaben gegeben.
Was die Gesetzesänderung alles bringt
Dabei geht es einerseits darum, dass Pflege- und Wohnheime künftig Arzneimittel zentral einkaufen können werden, was Kosten sparen soll. Andererseits wird auf der E-Card im Sinne der Betrugsbekämpfung ein Foto angebracht. Was den Arnzeimittel-Kauf angeht, ist freilich noch kein Beschluss erfolgt. Hier sollen bis Jahresende entsprechende Regeln ausgearbeitet werden.
NEOS: Zweifel an Kostenkompensation
Dass diese Maßnahmen die Kosten kompensieren können, bezweifelten vor allem die NEOS. Sie verlangten (ebenso wie die Grünen) eine generelle Pflegereform und verweigerten der Vorlage die Zustimmung, auch wenn sie den Regress in der gegenwärtigen Form ablehnen.
Euphorisch war dagegen die FPÖ. Ihre Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein erinnerte daran, dass die Freiheitlichen seit über zehn Jahren ein Foto auf der E-Card forderten. Auch beim Pflege-Regress sei man jahrelang bei der Abschaffung drangeblieben. Ebenso erfreut über den Fall des Regresses zeigten sich Grüne und Team Stronach.
Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) verwies darauf, dass die Abschaffung auf den "Plan A" von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) zurückgehe. Damit werde die 100-prozentige Erbschaftssteuer in diesem Bereich der Vergangenheit angehören.
Wunsch erfüllt: Gratis Hepatitis-Impfung für Florianijünger
Erfüllt wird auch ein langjähriger Wunsch der Feuerwehren. Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr wird eine Gratis-Hepatitits A und B-Impfung zur Verfügung gestellt.
Schließlich wurde auch noch klar gestellt, dass bei neuen Selbstständigen, bestimmten Betreibern freier Gewerbe und Ausübenden bäuerlicher Nebentätigkeiten bereits bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit geprüft werden soll, ob eine Pflichtversicherung nach dem ASVG oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz bzw. dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz vorliegt. Bereits Erwerbstätige können ihre Versicherungszuordnung überprüfen lassen. An das Ergebnis sind sowohl der Versicherungsträger, als auch das Finanzamt gebunden.
(APA)
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(Quelle: salzburg24)