Welt

Republik muss diskriminiertem Burschenschafter 300.000 Euro zahlen

Die Republik muss rund 300.000 Euro zahlen. (Symbolbild)
Veröffentlicht: 19. März 2018 10:41 Uhr
Peter Franzmayr ist derzeit doppelt im Glück: Erst wurde der als FPÖ-nah geltende Magistratsdirektor von Wels zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Asfinag designiert, nun bekommt er auch noch 317.368 Euro Entschädigung von der Republik Österreich. Dies deshalb, weil ihm bei einer Postenbesetzung im Verkehrsministerium zu Unrecht eine Frau vorgezogen wurde, berichtete "Die Presse" am Montag.

Die Entscheidung ist rechtskräftig, kürzlich ist das Ministerium mit einer Revision beim VwGH abgeblitzt (Entscheidung Ro 2017/12/0016 vom 19. Februar 2018). Begonnen hatte die Causa im Jahr 2011. Im damals noch nicht blauen, sondern SPÖ-geführten Verkehrsministerium unter Ministerin Doris Bures wurden zwei Sektionen zu einer neuen Supersektion "Verkehr" zusammengelegt. Den Zuschlag bekam aber nicht der von der Begutachtungskommission am besten bewertete Franzmayr, damals Chef einer der beiden Sektionen, sondern die einen Hauch schlechter eingestufte Juristin Ursula Zechner, inzwischen Chefin der Asfinag-Tochter Maut Service GmbH (MSG). Beide wurden aber als "in höchstem Ausmaß geeignet" bezeichnet.

Bundesgleichbehandlungskommission stellt Diskriminierung fest

Franzmayr, Mitglied der schlagenden Studentenverbindung "Oberösterreicher Germanen in Wien", wandte sich an die - seinerzeit ausschließlich mit Frauen besetzte - Bundesgleichbehandlungskommission, die in einem Gutachten eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts feststellte. Das Ministerium beharrte aber auf der Bevorzugung der weiblichen Bewerberin aufgrund gleicher Eignung und lehnte eine Entschädigung ab. Beim Bundesverwaltungsgericht und nun beim VwGH bekam Franzmayr aber letztlich Recht.

Bund muss für Franzmayrs Gehaltsdifferenz aufkommen

Der Bund muss Franzmayr nun die Differenz zwischen seinem tatsächlichen Gehalt und dem, was in fünf Jahren als Sektionschef verdient hätte, bezahlen. Es sind dies jedenfalls 312.075,28 Euro. Dazu kommen als Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung weitere 5.292,30 Euro. Wegen selbstständiger Einkünfte im letzten Vergleichsjahr steht noch eine Vergleichsrechnung zu seinem Einkommensteuerbescheid aus, ansonsten ist die Entscheidung rechtskräftig.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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