Vom RH überprüfte Einzelfälle zeigten, dass eine wesentliche, die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit potenziell beeinträchtigende Schwachstelle bei Direktvergaben in fehlenden Preisrecherchen bzw. der Nicht-Einholung von Vergleichsangeboten lag, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Insgesamt seien bei solchen Vergaben Wettbewerb und Transparenz in deutlich geringerem Maß gewährleistet, als bei öffentlichen Ausschreibungen.
Das Fehlen eines Gesamtüberblicks über die Beschaffungsvolumina und ihre Entwicklung über die Zeit barg ein Risiko, Fehlentwicklungen nicht rechtzeitig zu erkennen, so der RH. Direktvergaben nahmen in den beiden Ressorts in den Jahren 2011 bis 2013 bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen einen überwiegenden Anteil ein. Mit 10 Mio. Euro betrug er im Infrastrukturministerium 63 Prozent , im Wirtschaftsressort mit rund 11 Mio. Euro 73 Prozent (Wirtschaftsministerium) des Vergabevolumens der Zentralstelle.
(Quelle: salzburg24)