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Sammelklage gegen Facebook in Wien unzulässig - aus formellen Gründen

ARCHIV - ILLUSTRATION - Nahaufnahme vom Logo des sozialen Netzwerks Facebook, aufgenommen auf einem Computerbildschirm in M?nchen am 28.03.2011. Facebook plant Medienberichten zufolge offenbar den B?rsengang f?r 2012. Foto: Stephan Jansen dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Veröffentlicht: 01. Juli 2015 14:12 Uhr
Max Schrems ist in Wien mit seiner Sammelklage gegen Facebook aufgrund angeblicher Datenschutzverstöße zunächst abgeblitzt. Die Klage sei aus formellen Gründen unzulässig, so das schriftliche Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen. Der Jus-Student kündigte am Mittwoch gegenüber der APA an, Rechtsmittel einzubringen.

"Man läuft immer Gefahr, mit großen und komplexen Verfahren einem Gericht keine besondere Freude zu machen. Die Schlussfolgerungen des Gerichts sind aber doch teilweise sehr verwunderlich. Die Sache wird nun weiter zum OLG gehen", sagte Schrems.

"David gegen Goliath" gescheitert

Als "David" hatte der Student gegen den "Goliath" Facebook wegen Datenschutzverstößen geklagt. Seinem Begehren haben sich bereits im Sommer des Vorjahres mehr als 25.000 andere User angeschlossen, um die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken zu erreichen. Pro Person werden zudem 500 Euro für die bisherigen Rechtsverletzungen verlangt. Ein deutscher Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg bezahlt wird, ermöglicht die juristische Auseinandersetzung.

Richterin: "Kläger nutzte Medieninteresse"

Im April hatte Richterin Margot Slunsky-Jost am Landesgericht für Zivilrechtssachen in der Causa öffentlich verhandelt. Da nicht alle der zahlreichen von Facebook eingebrachten Schriftstücke ins Deutsche übersetzt wurden, hatte sie dem Unternehmen drei Wochen Zeit eingeräumt, um dies nachzuholen. Die selbe Frist stand danach der Klagsseite zu, um dazu Stellung zu nehmen.

Die Richterin folgte in zwei wesentlichen Punkten der Argumentation von Facebook: "Der Kläger nutzt das enorme, weltweite Medieninteresse an seinem Vorgehen gegen die Beklagte mittlerweile auch beruflich" ist im schriftlichen Urteil zu lesen. Damit nutze er seinen Facebook-Account kommerziell und gelte somit nicht als "Verbraucher". Damit könne er nicht an seinem Wohnsitz klagen, sondern die irischen Gerichte wären zuständig.

Max Schrems (rechts im Bild) hat den Kampf gegen Facebook verloren./APA Salzburg24
Max Schrems (rechts im Bild) hat den Kampf gegen Facebook verloren./APA

Schrems: "Keinen Cent für Sammelklage bekommen"

Den Vorwurf geschäftlicher Interessen hatte Schrems bereits in der Verhandlung vehement zurückgewiesen: Für Vorträge, die sich explizit mit dem Thema Facebook beschäftigen, habe er nie persönlich Geld genommen, sondern um Spenden für den Verein "europe vs. facebook" gebeten. Er selbst habe und werde nie einen Cent für die Sammelklage bekommen. "Ich hätte nicht nachgewiesen, dass ich kein Geld bekommen habe - das muss ich ja auch nicht. Soll ich mir bei jedem Interview eine Bestätigung geben lassen, dass ich dafür nichts bekommen habe?"

Eine Zuständigkeit nach dem Ort der "Schadenszufügung" sei vom Gericht ebenfalls verworfen worden. Dass der "Schadensort" in Wien liegt, sei nicht ordentlich vorgebracht worden. "Das ist auch gar nicht die Aufgabe einer Verfahrenspartei", kritisierte Schrems. Zudem gebe es mehrere Entscheide des OGH, die anderes lauten würden.

Entscheidung für Facebook "eigenartig"

Sein Anwalt, Wolfram Proksch meinte ebenfalls: "Wir haben mit vielen möglichen Entscheidungen der ersten Instanz gerechnet, aber diese ist doch sehr eigenartig. Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte."

Schrems habe zwar nicht damit gerechnet, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen so entscheidet, aber damit, dass der Fall auf jeden Fall vor dem OLG landet, weil sonst sicher Facebook berufen hätte. Er sei optimistisch, dass der Entscheid des Erstgerichts nicht halten werde. "Das ist rechtlich relativ klar."

Facebook zufrieden über Abweisung

Ein Facebook-Sprecher meldete sich am Mittwoch mit einer Stellungnahme zu Wort. Er bezeichnete den Rechtsstreit als "unnötig" und merkte an, man sei zufrieden, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen die Klage abgewiesen habe.

Der Kläger Max Schrems habe seit Jahren einen "Kreuzzug" gegen Facebook geführt. Man sei bemüht gewesen, dessen Fragen und Befürchtungen vor der irischen Datenschutzkommission zu behandeln, aber dieser habe stattdessen "sinnlose Klagen" eingebracht.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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