Welt

Schuldspruch wegen Wiederbetätigung in Korneuburg

Zwei Jahre Freiheitsstrafe, nicht rechtskräftig
Veröffentlicht: 30. Oktober 2014 14:39 Uhr
Wegen Wiederbetätigung, Verhetzung und Vergehen nach dem Waffengesetz ist ein 55-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Der geständige Mann, der eine Vielzahl an Postings nationalsozialistischen Inhalts abgesetzt hatte, nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel in allen - 23 - zu beantwortenden Fragen einstimmig. Wie die vorsitzende Richterin, Xenia Krapfenbauer, ausführte, wirkte sich das Geständnis mildernd aus. Eine gänzlich bedingte Strafe habe der Senat aufgrund des "getrübten Vorlebens" des Angeklagten, der Vielzahl an Verbrechen und Vergehen sowie aus generalpräventiven Gründen - als Zeichen der Unterbindung des Wiederaufkommens braunen Gedankengutes - ausgeschlossen. Der Strafrahmen beim Verbotsgesetz (verurteilt wurde nach den Paragrafen 3G und 3H) beträgt ein bis zehn Jahre.

(Quelle: salzburg24)

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