In der Slowakei müssen sich künftig auch Fußgängerinnen und Fußgänger an ein Tempolimit halten. Das sieht eine Novelle des Verkehrsgesetzes vor, die das Parlament in Bratislava am Dienstagnachmittag beschloss. Demnach darf man sich künftig auf Gehwegen im Ortsgebiet nicht schneller als mit sechs Kilometern pro Stunde fortbewegen. Das Gesetz tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
"Das Hauptziel ist es, angesichts sich häufender Zusammenstöße mit Rollerfahrern die Sicherheit auf den Gehwegen zu erhöhen", begründete der Parlamentsabgeordnete und ehemalige Verkehrsminister Lubomir Vazny von der linksnationalen Partei Richtung - Slowakische Sozialdemokratie (Smer-SSD) den von ihm vorgelegten Gesetzesantrag. Die neue Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für Fußgänger:innen ebenso wie für Skater:innen, Scooter- und E-Rollerfahrende sowie Radfahrende, die in der Slowakei auch die Gehwege benützen dürfen.
Tempolimit für Fußgänger:innen: Kopfschütteln und Witze
Dass das Tempolimit ausdrücklich auch für Fußgänger:innen gilt, sorgte vor dem Parlamentsbeschluss für manches Kopfschütteln und für Witze im Internet wie etwa die Scherzfrage: "Kann ich in eine Radarfalle tappen, wenn ich noch schnell meinen Autobus erwischen will?"
Befürworter:innen verwiesen jedoch darauf, dass Autofahrer:innen nicht rechtzeitig anhalten könnten, wenn jemand unerwartet schnell über einen Zebrastreifen laufe und dass auch Fußgänger:innen an vielen Zusammenstößen mit Rollerfahrenden mit schuld seien.
Was ist hoch ist durchschnittliche Gehgeschwindigkeit?
Die durchschnittliche Gehgeschwindigkeit von erwachsenen Fußgänger:innen liegt – je nach Quelle und Kontext – typischerweise zwischen 4 und 5 km/h.
Ein paar Eckdaten dazu:
- Gemütliches Spazierengehen: ca. 3 - 4 km/h
- Normales Gehen: ca. 4 - 5 km/h
- Eiliges Gehen: ca. 5,5 - 6,5 km/h
- Sehr schnelles Gehen bzw. Marschtempo: 6 - 7 km/h und darüber
(Quelle: apa)




