Winterreifen

So muss mein Auto im Nachbarland gerüstet sein

Veröffentlicht: 20. November 2018 07:25 Uhr
Der Winter hinterlässt in dieser Woche nun auch bei uns seine ersten Grüße. Während in Österreich für Autofahrer seit 1. November die situative Winterreifenpflicht gilt, sind bei unseren Nachbarn andere Regeln zu beachten.

Ungarn

"So besteht beispielsweise in Ungarn keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. Sie warnt: "Wer dann keine Schneeketten parat hat, dem kann sogar die Einreise nach Ungarn verweigert werden."

Italien

In Italien entscheiden die Provinzen selbst, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ gilt. So sind in Südtirol Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen verpflichtend. Auf der Brennerautobahn und im Stadtgebiet Bozen hingegen muss man – unabhängig der Witterung – zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Verstöße gegen die angeordnete Winterreifenpflicht werden innerorts mit Strafen bis 168 Euro, außerorts sogar bis zu 335 Euro geahndet.

Deutschland

"Auf deutschen Straßen gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht", weiß die Expertin. Bei Missachtung drohen 40 Euro Strafe. Behindert man den Verkehr infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen, beträgt die Strafe 80 Euro. Alle neuen, seit 1. Jänner 2018 hergestellten, Winterreifen müssen das "Alpine"-Symbol aufweisen, damit sie als wintertauglich gelten. Übergangsweise erfüllen aber bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht (bis 30. September 2024).

Tschechien

"In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad müssen generell Winterreifen montiert sein", informiert die ÖAMTC-Expertin. "Bei Verstoß ist mit Strafen bis 92 Euro zu rechnen." Die Verwendung von Schneeketten ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Sind sie verpflichtend zu verwenden, wird das durch entsprechende Schilder angeordnet.

Slowakei

In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Auch hier sind Schneeketten nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Strafen betragen mindestens 60 Euro.

Slowenien

"In Slowenien ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes", weiß ÖAMTC-Expertin Kosnar. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von 120 Euro rechnen. Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.

Schweiz

In der Schweiz besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen (rund 92 Euro). Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.

(Quelle: salzburg24)

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