Es gehe darum, jenen abgelehnten Asylwerbern, die einen negativen Asylbescheid haben und nicht freiwillig das Land verlassen, rechtlich habhaft zu werden, hieß es aus Sobotkas Büro. Erst am Mittwoch sorgten die Aussagen von Doskozil, wonach bis zu 90 Prozent der Asylentscheidungen in Österreich nicht umgesetzt werden könnten, für innerkoalitionäre Debatten.
Strafen bei Falschangaben
Der schon vor knapp zwei Wochen von Sobotka an das "Spiegelressort" von Doskozil übermittelte Vorschlag sieht auch vor, dass Falschangaben von Flüchtlingen, die zu besseren Chancen im Asylverfahren führen sollen, mit Strafen von 1.000 bis 5.000 Euro bedroht werden - etwa, wenn eine falsche Nationalität angegeben wird. Sollte der Betroffene nicht bezahlen können, setzt es bis zu drei Wochen Ersatzhaft. Im Wiederholungsfall wird die Strafe neu verhängt.
Eine weitere Verschärfung betrifft die illegale Einreise jener, die bereits einen negativen Bescheid haben und in ihr Heimatland zurückkehren könnten. Für diese Gruppe ist eine mögliche Höchststrafe von 5.000 bis 15.000 Euro vorgesehen bzw. ersatzweise sechs Wochen Haft. Im Wiederholungsfall kann gleich Arrest verhängt werden.
(APA)
(Quelle: salzburg24)