Ausgehend vom Expertenhearing im Justizausschuss am Mittwoch bringen ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker und Jarolim mittels Abänderungsantrag noch einige Detailkorrekturen am StGB-Entwurf von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) an. So bleibt der Begriff "Gewerbsmäßigkeit" und wird nicht durch "Erwerbsmäßigkeit" ersetzt. Inhaltlich bleibt es aber dabei: Als "gewerbsmäßig" wesentlich strenger zu bestrafen ist ein Täter, der schon zwei ähnliche Taten begangen oder zwei weitere detailliert geplant hat und sich damit ein "nicht bloß geringfügiges Einkommen" verschafft.
Nur ein Wort wird auch bei der neuen Bilanzfälschungs-Bestimmung im StGB geändert: Die falsche Darstellung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage ist dann strafbar, wenn sie geeignet ist, einen "erheblichen Schaden" für den Verband (also das Unternehmen), Gesellschafter, Mitglieder, Gläubiger oder Anleger herbeizuführen - und nicht nur bei "schwerwiegendem" Schaden. Damit ist Jarolim durchaus zufrieden, er hält die Neuregelung prinzipiell für sinnvoll - zumal fixiert worden sei, dass bei Abweichungen alle Ergebnisse veröffentlicht werden. AK-Direktor Werner Muhm war massiv gegen die Änderungen aufgetreten, im Expertenhearing wurde lange darüber gesprochen.
Im Untreue-Paragrafen 153 wird ein Satz gestrichen. "Ein Missbrauch liegt nicht vor, wenn der Machtgeber oder der wirtschaftlich Berechtigte der Vertretungshandlung zugestimmt hat" wird doch nicht ins Gesetz geschrieben. Jarolim hat sich angesichts vieler kritischer Stellungnahmen - dass das OGH-Urteil zu Libro ausgehebelt und die "Rutsche zum Freispruch für Meinl" gelegt würde - letztlich davon distanziert. Auch Steinacker ist zufrieden: Sie habe sich im Diskussionsprozess überzeugen lassen, dass es nicht nötig sei, für Untreue noch einmal explizit die Zustimmung des wirtschaftlich Berechtigten anzuführen. Denn in allen einschlägigen Regelungen gehe man davon aus, dass das von den Machthabern Erlaubte nicht strafbar sei.
Das grundlegende Ziel wird aus Sicht beider Justizsprecher erreicht: Vorstände und Geschäftsführer sollen wichtige Entscheidungen rascher, ohne langwierige Gutachten treffen können, ohne bei Misserfolg eine Verurteilung wegen Untreue zu riskieren. Im Par. 153 wird klar gestellt, dass ein Missbrauch der Befugnis und somit Untreue nur vorliegt, wenn ein Vorstand oder Geschäftsführer "in unvertretbarer Weise" gegen Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen. Im Aktien- bzw. GmbH-Gesetz wird ergänzt, dass Entscheidungsträger sich nicht wegen Untreue strafbar machen können, wenn sie die Entscheidung sorgfältig vorbereitet und an den Interessen des Unternehmens ausgerichtet haben.
Steinacker hält es nunmehr auch für sinnvoll, dass der Paragraf zur sexuellen Selbstbestimmung im StGB bleibt. Sie war zwar sehr für die Auslagerung ins Verwaltungsstrafrecht. Aber mit der - zwischen Justizminister und Frauenministerin ausverhandelten - neuen Formulierung könne sie gut leben. "Alle haben sich sehr angestrengt", ist sie insgesamt hoch zufrieden mit der StGB-Reform. Es habe sich gelohnt, die Reform in einem langen, sehr offenen Prozess auszufeilen - samt dem "Feinschliff" seit dem Expertenhearing. Jetzt habe man eine sehr gute, von den Experten sehr goutierte "Riesenreform" vorliegen, mit der die in Justizkreisen seit langem geforderte Balance der Strafen für Vermögens- und Gewaltdelikte hergestellt werde.
Sehr zufrieden ist auch Justizminister Brandstetter: "Diese große StGB-Reform ist ein respektabler Erfolg der Regierungskoalition, über den ich mich sehr freue." Beschlossen wird sie zunächst im Justizausschuss am kommenden Dienstag und dann im Juli im Nationalrats-Plenum.
(Quelle: salzburg24)