Brandstetters StGB-Novelle bleibt im Kern unverändert: Sie bringt neue Tatbestände gegen staatsfeindliche Bewegungen und sexuelle Belästigung in Gruppen sowie höhere Strafen für tätliche Angriffe gegen Beamte bzw. die Strafbarkeit solcher Angriffe auf Mitarbeiter öffentlicher Verkehrsmittel. Die in der Begutachtung von Juristen als unverhältnismäßig hoch beanstandeten Strafsätze werden teilweise adaptiert - und für den neuen "Reichsbürger"-Paragrafen wird nachdrücklich klargestellt, dass zivilgesellschaftliche Proteste nicht darunterfallen.
Staatskritische Stammtisch-Gespräche nicht strafbar
In der Begutachtung war von einigen Seiten kritisiert worden, dass der Straftatbestand zur Ahndung staatsfeindlicher Aktionen einerseits "Gesinnungsstrafrecht" sei - und andererseits zu ungenau formuliert. Deshalb wird auch in den Erläuterungen ausdrücklich klargestellt, dass zivilgesellschaftliche Proteste (wie die Besetzung der Hainburger Au) oder staatskritische Stammtisch-Gespräche nicht darunter fallen.
"Gewisse Unklarheiten" würden beseitigt, sagte Brandstetter im Interview mit der "Kleinen Zeitung", aber es gehe nur noch um einzelne Formulierungen. Der Ball liege derzeit bei der SPÖ. Noch geredet werde auch darüber, ob man die Strafdrohung - geplant waren bis zu zwei Jahre Haft - noch reduziert. Deshalb kann das Paket nicht, wie geplant, im letzten April-Ministerrat beschlossen werden. Aber auch mit der ersten Regierungssitzung im Mai geht sich ein Nationalratsbeschluss vor der Sommerpause noch aus.
(APA)
(Quelle: salzburg24)