Welt

Verschärfungen im Fremdenrecht vom Ministerrat beschlossen

Kurz und Strache wollen Asyl-Missbrauch bekämpfen
Veröffentlicht: 18. April 2018 13:11 Uhr
Die Bundesregierung hat am Mittwoch weitere Verschärfungen im Fremdenrecht beschlossen. So sollen künftig die Behörden Einsicht in die Handys von Flüchtlingen erhalten, um etwa Angaben über die Reiseroute prüfen zu können. Wenn die Flüchtlinge Geld mit sich führen, sollen bis zu 840 Euro als Verfahrensbeitrag eingezogen werden. Auch jugendliche Straftäter sollen künftig abgeschoben werden.

Das Paket enthält zahlreiche weitere Verschärfungen. Sollten Asylberechtigte "Urlaub im Heimatland" machen, verlieren sie jegliches Bleiberecht. Sollten sich auf den überprüften Datenträgern Hinweise auf kriminelle Tätigkeiten finden, sollen diese Informationen zur weiteren Prüfung übermittelt werden.

Kurz: Illegale Migration und Asyl-Missbrauch bekämpfen

Ziel sei es, die illegale Migration sowie Asyl-Missbrauch zu bekämpfen, erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Pressefoyer. Auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) betonte, es handle sich um wichtige Maßnahmen, um Missbrauch abzustellen. "Straffällig gewordene Flüchtlinge sollen umgehend in Schubhaft kommen und konsequent außer Landes gebracht werden", erklärte Strache weiters.

Kickl will keine Asylanträge auf europäischem Boden

Die Bundesregierung sei mit dem Vorhaben angetreten, eine möglichst restriktive und effiziente Asylpolitik umzusetzen, erklärte vor dem Ministerrat auch Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). "Das ist jetzt ein weiterer Schritt. Wir schließen damit ein Lücke, was nicht heißt, dass nicht neue entstehen werden." Sollte das der Fall sein, werde man eben weitere rechtliche Maßnahmen setzen. Mittel- bis langfristig will Kickl ohnehin sicherstellen, dass Flüchtlinge keinen Asylantrag mehr auf europäischem Boden stellen können. Das EU-Dublin-Verfahren sieht der Minister "in der gegenwärtigen Form mehr oder weniger gescheitert".

Universitätenkonferenz über Verschärfungen "erstaunt"

"Erstaunt" über die im Ministerrat beschlossene Verschärfung der fremdenrechtlichen Bestimmungen für Studenten aus Drittstaaten zeigte sich die Universitätenkonferenz (uniko). Künftig sollen diese schon für die Teilnahme an einem Vorstudienlehrgang elementare Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen müssen.

Wer in Österreich als Drittstaatenangehöriger als ordentlicher Hörer studieren will, muss je nach Hochschule Deutschkenntnisse auf B2- ("selbstständige Sprachverwendung"), meist aber auf C1-Niveau ("kompetente Sprachverwendung") nachweisen. Bis dorthin kann aber auch ohne Sprachkenntnis als außerordentlicher Hörer ein Vorstudienlehrgang zum Spracherwerb absolviert werden, der mit einer Ergänzungsprüfung endet.

 

SPÖ: Provinzieller Geist der Regierung

Geteilt werden die Bedenken von der SPÖ. "Es handelt sich bei diesem Vorhaben nicht nur um einen Eingriff in die Autonomie der Universitäten bei der Zulassung von Studierenden - es offenbart auch den provinziellen Geist dieser Regierung", so Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl in einer Aussendung.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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