Das Gremium bestätigte damit ein früheres Urteil eines US-Bezirksgerichts von 2016. Es verwies zudem auf eine frühere Rechtsprechung in den Niederlanden. Für Marei von Saher, Erbin des jüdischen Kunstsammlers Jacques Goudstikker, endet der langjährige Rechtsstreit damit mit einer Niederlage.
Laut den Gerichtsakten hatte der NS-Reichsmarschall Hermann Göring die Familie des auf der Flucht verstorbenen Kunsthändlers Jacques Goudstikker aus Amsterdam 1940 zum Verkauf dieser und anderer Bilder gezwungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg hätten die Alliierten die Raubkunst an die Niederlande zurückgegeben. Die Familie Goudstikker habe damals entschieden, die Werke nicht zurückzufordern. Die Niederlande verkauften sie in den 1960er Jahren an die russische Familie Stroganoff, 1971 erwarb das Museum in Kalifornien die auf heute 24 Millionen Dollar geschätzten Gemälde.
Das Museum zeigte sich erfreut über das Gerichtsurteil. Damit sollte diese Angelegenheit endlich beigelegt sein, zitierte der "San Francisco Chronicle" aus einer Mitteilung des Museums. Die Cranach-Werke sollten weiter für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben.
(APA/ag.)
(Quelle: salzburg24)