"Wir können nicht schon im Vorfeld sagen, ob eine Straftat verjährt ist oder nicht", meinte Mayr. Grundsätzlich würde beispielsweise der Straftatbestand einer Vergewaltigung nach zehn Jahren verjähren. Sollte der Täter aber in der Zwischenzeit weitere Straftaten begehen, so könnte die Verjährungsfrist auch verlängert werden.
Vorwürfe von Werdenigg werden überprüft
In dem nun eingeleiteten Ermittlungsverfahren gehe es zwar insbesondere um die von Werdenigg (geborene Spieß) angesprochenen Vorfälle, die sich angeblich im Jahr 2005 ereignet haben sollen, aber auch alle anderen von der ehemaligen Skirennläuferin öffentlich gemachten Vorwürfe sollen überprüft werden. Die Staatsanwaltschaft hat nun das Landeskriminalamt mit den Ermittlungen beauftragt.
Pum und Mandl befragt
Seitens des ÖSV hatte es geheißen, die Aussagen von Werdenigg sehr ernst zu nehmen. Die 2005 zuständigen sportlichen Verantwortlichen Herbert Mandl und Hans Pum seien zu den erhobenen Vorwürfen befragt worden. Beiden sei jedoch kein Vorfall bekannt. Der ÖSV hatte die ehemalige Skirennläuferin ersucht, Details bekannt zu geben und Namen zu nennen. Diese hatte jedoch bereits im "ZiB 2"-Interview angekündigt, keine Namen bekannt zu geben.
Schröcksnadel warnt vor juristischem Nachspiel
ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel hatte indes gegenüber der "Tiroler Tageszeitung" (TT) bereits ein juristisches Nachspiel wegen übler Nachrede in Betracht gezogen. Denn sollte sich das nicht bestätigen, was Werdenigg sagt, könne man das als Verband nicht auf sich sitzen lassen, so Schröcksnadel.
(APA)
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- ÖSV reagiert auf Vorwürfe
(Quelle: salzburg24)