"Ein generelles Pyrotechnikverbot existiert in Österreich allerdings nicht, das ist gesetzlich weder möglich noch zulässig", sagte Christoph Riedl, Bundessprecher des Pyrotechnikhandels in der WKÖ. "Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb des Ortsgebietes und nicht unmittelbar in der Nähe eines Waldgebietes ist nach wie vor möglich."
Pyrotechnikhandel geht von Verbot aus
Der Pyrotechnikhandel geht jedenfalls zum Beispiel in Tirol davon aus, dass eine ähnliche Regelung wie im Vorjahr eingeführt werden wird. "Demnach ist Feuer zu entzünden sowie das Abbrennen von Pyrotechnikartikeln in Waldgebieten und deren näherer Umgebung verboten", sagte Christoph Riedl.
Kein Umtauscht wegen Verordnung
Ein Umtausch gekaufter Waren wegen der Verordnungen ist nicht möglich, so die WKÖ. Das Feuerwerk könne auch zu einem späteren Zeitpunkt abgebrannt werden, wenn die Witterungsverhältnisse dies zulassen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)