Welt

Waldbrandverordnung gilt nicht als Pyrotechnikverbot

Veröffentlicht: 19. Dezember 2016 12:06 Uhr
Die Trockenheit in manchen Regionen Österreichs lässt erwarten, dass auch heuer wieder manche Bezirkshauptmannschaften "Waldbrandverordnungen" erlassen. Damit wäre das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Wäldern rund um Silvester verboten. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) machte am Montag darauf aufmerksam, dass dies nicht als generelles Pyrotechnikverbot zu werten ist.

"Ein generelles Pyrotechnikverbot existiert in Österreich allerdings nicht, das ist gesetzlich weder möglich noch zulässig", sagte Christoph Riedl, Bundessprecher des Pyrotechnikhandels in der WKÖ. "Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb des Ortsgebietes und nicht unmittelbar in der Nähe eines Waldgebietes ist nach wie vor möglich."

Pyrotechnikhandel geht von Verbot aus

Der Pyrotechnikhandel geht jedenfalls zum Beispiel in Tirol davon aus, dass eine ähnliche Regelung wie im Vorjahr eingeführt werden wird. "Demnach ist Feuer zu entzünden sowie das Abbrennen von Pyrotechnikartikeln in Waldgebieten und deren näherer Umgebung verboten", sagte Christoph Riedl.

Kein Umtauscht wegen Verordnung

Ein Umtausch gekaufter Waren wegen der Verordnungen ist nicht möglich, so die WKÖ. Das Feuerwerk könne auch zu einem späteren Zeitpunkt abgebrannt werden, wenn die Witterungsverhältnisse dies zulassen.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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