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Warnung: Zu Halloween steigen Sachbeschädigungen

ABD0008_20151029 - ARCHIV - K?rbis-Gesichter leuchten am 25.10.2015 in einem Garten in Sieversdorf (Brandenburg). Auch die Polizei in L?neburg warnt wieder vor allzu derben oder gar verbotenen Halloween-Scherzen. Foto: Patrick Pleul/dpa (zu lni "Polizei warnt vor verbotenen Halloween-Streichen" vom 29.10.2015) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Veröffentlicht: 29. Oktober 2015 10:48 Uhr
Auch wenn zu Halloween mit etlichen Streichen zu rechnen ist, ist nicht alles erlaubt, warnte am Donnerstag das Bundeskriminalamt. Erfahrungsgemäß werden die Tage rund um den 31. Oktober vor allem von älteren Jugendlichen für Straftaten und Sachbeschädigung genutzt. Doch diese Delikte sind - nur weil Halloween ist - nicht straffrei.
Katharina Köhn

Jugendliche unter 14 Jahren können noch nicht strafrechtlich belangt werden, aber Geschädigte können zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt, berichtete das BK.

Zu Halloween mehr Sachbeschädigungen

Zu Halloween sind immer mehr Sachbeschädigungen als im Jahresdurchschnitt zu verzeichnen. Das BK rät Autos, Motorräder und Fahrräder in Garagen oder auf geschützten Plätzen abzustellen. Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Spielsachen, sollten nicht im Freien gelassen und brennbare Materialien aus den Postkästen entfernt werden. Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten, eventuell in Verbindung mit Bewegungsmeldern, kann für Abschreckung sorgen.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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