Jugendliche unter 14 Jahren können noch nicht strafrechtlich belangt werden, aber Geschädigte können zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt, berichtete das BK.
Zu Halloween mehr Sachbeschädigungen
Zu Halloween sind immer mehr Sachbeschädigungen als im Jahresdurchschnitt zu verzeichnen. Das BK rät Autos, Motorräder und Fahrräder in Garagen oder auf geschützten Plätzen abzustellen. Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Spielsachen, sollten nicht im Freien gelassen und brennbare Materialien aus den Postkästen entfernt werden. Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten, eventuell in Verbindung mit Bewegungsmeldern, kann für Abschreckung sorgen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)