Die Anklage ist bereits rechtskräftig. Der Prozess findet am 7. Mai am Landesgericht für Strafsachen statt.
Vater soll Missbrauch eigener Kinder gefilmt haben
Während die fremden Männer - ein von der Wiener Anklagebehörde mitangeklagter, bereits einschlägig vorbestrafter Landwirt und ein Deutscher, gegen den separat von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt wird - das im Oktober 2009 geborene Mädchen und den im Oktober 2011 geborenen Buben missbraucht haben sollen, soll ihr Vater die abscheulichen Szenen mitgefilmt haben. Dieses und anderes kinderpornografisches Material, das der Mann seit 2012 angefertigt haben soll, habe der Wiener der Anklage zufolge auf Pädophilen-Foren im Internet platziert, um im Gegenzug von anderen Usern ähnliche Fotos und Video zu erhalten.
"Um den Anforderungen für die Erreichung einer höheren Stufe zu genügen, steigerte der Erstangeklagte (der Vater der Kinder, Anm.) die Intensität der sexuellen Handlungen immer mehr", heißt es in der 24-seitigen Anklageschrift. Das betroffen machende Schicksal des heute sechseinhalb Jahre alten Buben und des achteinhalb Jahre alten Mädchens, das der Vater seinen eigenen Angaben zufolge erstmals im Alter von zwei Monaten missbraucht hatte, wurde bekannt, als im Jahr 2017 vom deutschen Bundeskriminalamt eine im Darknet agierende Kinderporno-Plattform zerschlagen werden konnte.
Mutter soll von Missbrauch gewusst haben
Der deutsche Verdächtige, der zum Zwecke des Kindesmissbrauchs nach Wien gereist sein soll, konnte auf einer sichergestellten Datei anhand auffälliger körperlicher Merkmale als Täter identifiziert und festgenommen werden. In weiterer Folge gelang es den Ermittlern, das betroffene Wiener Mädchen auszuforschen. So kam man auf die Spur des Vaters, der sich seit Mai 2017 in U-Haft befindet.
Neben dem Vater und dem 31 Jahre alten Landwirt - ein gebürtiger Tiroler, der zuletzt im Burgenland gelebt hat - wurde auch die Mutter der über Jahre hinweg missbrauchten Kinder angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft der 29 Jahre alten Frau Mitwisserschaft und damit Beitragstäterschaft am schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen vor.
Sie hatte den Erstangeklagten 2009 geheiratet. Bald danach brachte sie ihre Tochter zur Welt. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Frau es seit 2010 wissentlich duldete, dass ihr Mann sich immer wieder an dem Mädchen und später auch an dem gemeinsamen Sohn verging. Die Anklage stützt sich dabei auf die Angaben des Mannes, der sich im Ermittlungsverfahren umfassend schuldig bekannt und seine Ex-Frau dahin gehend belastet hat.
Gutachten schätzt Männer als hochgefährlich ein
Die Frau, die sich Anfang 2016 scheiden hatte lassen, hat sich zu den gegen sie gerichteten Vorwürfen bisher nicht schuldig bekannt. Demgegenüber hat der Zweitangeklagte nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis abgelegt. Ein psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass die pädophilen Neigungen der beiden Männer derart stark ausgeprägt sind, dass sie als hochgefährlich einzustufen sind.
Der Sachverständige befürchtet, dass zukünftig wieder mit Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen ist, wenn die zwei nicht entsprechend medikamentös bzw. therapeutisch behandelt werden. Der Staatsanwalt wird in der bevorstehenden Verhandlung daher zusätzlich zu einer schuld- und tatangemessenen Verurteilung - angesichts der Schwere der inkriminierten Delikte drohen den zwei Männern bis zu 15 Jahre Haft - zusätzlich die Unterbringung der Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen.
Die betroffenen Kinder leiden an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, wie eine von der Justiz eingeholte Expertise einer klinischen Psychologin ergeben hat. Die Gutachterin kommt zum Schluss, dass das Mädchen und der Bub seelisch derart massiv beschädigt worden sind, dass die eingetretenen Folgen einer schweren Körperverletzung gleichkommen.
Gemeinsamer Missbrauch an eigenen Kindern
Der Vater soll sich bei mehreren Treffen mit dem mitangeklagten Bekannten in seiner Wohnung auch gemeinsam mit dem 31-Jährigen an den unmündigen Kindern vergangen haben. Im Herbst 2016 habe der Zweitangeklagte einen vierjährigen Buben mitgebracht. Auch an diesem Kind sollen die pädophilen Männer zu zweit den Geschlechtsverkehr vollzogen haben.
Die beiden Angeklagten sollen sich im Mai 2016 auf einer auf Pädophile ausgerichteten Plattform im Internet kennengelernt haben. Man habe miteinander zu chatten begonnen. Der Wiener habe dem gebürtigen Tiroler kinderpornografisches Material zukommen lassen, das er von seinem Sohn und seiner Tochter angefertigt hatte. Im Sommer desselben Jahres sei der im Burgenland wohnhafte 31-Jährige in die Bundeshauptstadt gereist und habe bei seinem Bekannten übernachtet. Schon bei dieser ersten Gelegenheit sei es zu sexuellen Übergriffen gekommen.
Bei einem weiteren mehrtägigen Aufenthalt des Landwirts Anfang Jänner 2017 hätten die Kinderschänder offenbar sogar geplant, den Buben und das Mädchen zu betäuben, um auf keinen Widerstand zu stoßen. Dieses Vorhaben sei nicht umgesetzt worden, der Vater der Kleinen habe das vorbereitete Schlafmittel in den Abfluss geschüttet.
Seit 2010 habe der 29-jährige Wiener der Anklage zufolge auch pornografische Fotos und Videos von Kindern von Bekannten oder Verwandten angefertigt, die man ihm zur Aufsicht überlassen hatte. Von der Anklage umfasst sind acht weitere Kinder - sechs Mädchen und zwei Buben im Alter zwischen heute fünf und neun Jahren -, die auf diese Art missbraucht wurden. Das Material habe der Mann anderen Pädophilen übers Internet zur Verfügung gestellt.
(APA)
(Quelle: salzburg24)