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Wiener Anwaltskanzlei will Heta-Insolvenz beantragen

Insolvenz soll nun vor Gericht erzwungen werden
Veröffentlicht: 20. März 2015 13:02 Uhr
Das von der Finanzmarktaufsicht (FMA) verhängte Zahlungsmoratorium der Hypo-Abbaubank Heta lässt in und außerhalb Österreichs eine Klagswelle erwarten. In Frankfurt ist eine erste Klage der deutschen Hypo Real Estate eingegangen. Von einer Wiener Anwaltskanzlei steht sogar ein Insolvenzantrag gegen die Heta bevor.

Die Wiener Kanzlei Brandl & Talos will einem Bericht des Magazins "Format" zufolge für ihren Mandanten, einen großen britischen Fonds, einen außergewöhnlichen Weg beschreiten: Sie will Konkursantrag gegen die Heta beim Landesgericht Klagenfurt einbringen.

Dies hätte zwar voraussichtlich eine Zurückweisung zur Folge, wird vorweg eingeräumt. Mit dieser Entscheidung wolle die Kanzlei dann aber per Gesetzesbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) gehen. "Diese Vorgehensweise kann Heta-Gläubigern sehr viel Zeit und Geld ersparen", wird der Rechtsanwalt Ernst Brandl zitiert.

Zu den deutschen Heta-Gläubigern gehört auch die Baden-Württembergische L-Bank. Deren Papiere der Hypo Alpe Adria, die mittlerweile als Heta Asset Resolution firmiert, haben einen Wert im zweistelligen Millionenbereich, wie die L-Bank in der "Stuttgarter Zeitung" bestätigte. Für diese, so die süddeutsche Förderbank weiter, bestehe eine Ausfallbürgschaft des österreichischen Bundeslandes Kärnten.

Genau diese Kärntner Bürgschaft ist mit dem einstweiligen Schuldenmoratorium bzw. der Ankündigung des Heta-Schuldenschnitts von österreichischer Seite Anfang März für nichtig erklärt worden. Die L-Bank, eine Staatsbank, stellt selber auf ihrer Homepage fest, mit expliziter, unbedingter und unwiderruflicher Garantie ihres Eigentümers, des Landes Baden-Württemberg ausgestattet zu sein. Die baden-württembergische Landesbank LBBW teilte indes auf Nachfrage der Zeitung mit, dass sie keine Papiere der Heta hält - im Gegensatz zu vielen anderen deutschen Geldinstituten.

Die deutsche Bundesbank-Vizepräsidentin Claudia Buch hat Österreich mit Blick auf die Abwicklung der Krisenbank Hypo Alpe Adria (jetzt Heta) zur Einhaltung der neuen europäischen Regeln gemahnt. Es gebe in diesem Abwicklungsfall "eine Menge ungelöster rechtlicher Fragen", sagte Buch am Freitag auf einer Veranstaltung des Forschungsinstituts IfW in Berlin.

Es gelte, die neuen europäischen Vorgaben einzuhalten. "Nicht nur die Aufsicht, sondern alle Behörden müssen sicherstellen, dass die neuen Regeln angewendet werden", mahnte Buch.

Die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten schreibt vor, dass beim Scheitern einer Bank in der Regel zunächst deren Eigentümer und Gläubiger die Risiken und Verluste tragen müssen. Damit will die EU sicherstellen, dass auch für Banken primär das Prinzip der Haftung für eigene Verluste gilt.

Die Hypo Alpe Adria soll nun über die staatliche 'Bad Bank' Heta abgewickelt werden. Die Kosten dafür will der Eigentümer Österreich jedoch nicht mehr allein tragen und stattdessen die Gläubiger des Instituts zur Kasse bitten.

Wegen ausfallgefährdeter Anleihen der Heta war zuletzt auch die Düsseldorfer Hypothekenbank in Bedrängnis geraten. Die deutschen Privatbanken haben das kriselnde Institut jedoch am letzten Sonntag mit ihrem Einlagensicherungsfonds aufgefangen.

Die Bundesbank-Vizechefin lobte diesen Rettungsweg: "Zuerst müssen Lösungen her, die vom Privatsektor getragen werden. In diesem Fall fließt kein Steuergeld."

(Quelle: salzburg24)

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