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Wiener Arzt verweigert Flüchtlingen Behandlung: Disziplinarverfahren

Mit einem Facebook-Posting sorgte der Wiener Arzt für Aufsehen und eine Anzeige.
Veröffentlicht: 14. Jänner 2016 16:17 Uhr
Mit einem Facebook-Posting sorgte der Wiener Arzt Thomas Unden für Aufsehen: Er gab an, Asylwerber kurzerhand nicht zu behandeln. Der Fall ist der Ärztekammer bereits bekannt, sie hat Anzeige gegen ihn erstattet.

"In dieser Kassenordination werden keine Asylanten angenommen", so betitelte der Arzt Thomas Unden ein Bild auf Facebook, das ihn an der Glastür seiner Ordination in Wien-Floridsdorf zeigt. Auf der Glastür zu sehen ist derselbe Kommentar. "Das Gleiche gilt übrigens auch für rote, schwarze und grüne Politiker", gab Unden gegenüber dem Kurier an. Er sehe es nicht ein, Leute zu behandeln, die er "ohnehin ungefragt durchfüttern muss".

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Wiener Arzt sorgt mit Posting für Aufsehen

Der Aufschrei in den sozialen Medien ließ nicht lange auf sich warten, doch Thomas Unden soll gleichermaßen mit Zuspruch und Abneigung konfrontiert worden sein. Um seinen Standpunkt weiter klarzumachen, veröffentlichte der Arzt ein weiteres Posting. Darin zu finden: Ein Rundumschlag gegen Asylwerber, Politiker und die österreichische Ärztekammer. Unden sehe sich "in erster Linie dem österreichischen Volk verpflichtet."

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Keine Behandlung von Asylwerbern: Anzeige

Die harten Worte von Thomas Unden sind der Wiener Ärztekammer bereits bekannt, es wurde Anzeige beim Disziplinaranwalt erstattet. Ebenfalls klare Worte fand die Wiener Gebietskrankenkasse: "Das ist nach unserer Ansicht rechtlich unzulässig", zitiert der Kurier eine Sprecherin. Asylwerber und Personen mit anerkanntem Asylstatus seien demnach krankenversichert und somit anspruchsberechtigt.

Frauenfeindlichen Äußerungen im TV

Thomas Unden ist auch medial kein unbekannter, er wirkte bereits bei der ATV-Reality-Soap "Das Geschäft mit der Liebe" mit. Dabei fiel der Arzt, der sich als "einer der letzten Verwandten Hitlers sieht", durch frauenfeindliche Äußerungen auf und musste eine Strafe von 1.500 Euro begleichen.

 

(Quelle: salzburg24)

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