Der "Kurier" schreibt, das Gutachten sei "ganz im Sinn der Bayern" verfasst worden. Der Autor, der leitende Staatsanwalt und Chef der Abteilung 15 für Exekutions- und Insolvenzrecht im Justizministerium, Franz Mohr, ist (Mit-)Autor des Eigenkapitalersatzgesetzes (EKEG). Das Gutachten ist öffentlich im Prozess erwähnt worden, den Parteianwälten liegt es vor.
Der Spitzenbeamte wollte gegenüber dem "Kurier" keine Stellungnahme abgeben. Eine Anfrage der APA beim Justizministerium zur Tätigkeit seines Beamten blieb Dienstagabend unbeantwortet. Ein BayernLB-Sprecher sprach von Experten in ihren Fachgebieten, die man in Österreich engagiert habe. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung, datiert ist die Expertise mit 20. September 2013, war noch Beatrix Karl (ÖVP) Justizministerin, noch nicht Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Dem Vernehmen nach soll Mohr eine Genehmigung für die Nebentätigkeit gehabt haben.
Auch der emeritierte Verfassungsrechtler Heinz Mayer schrieb laut "Kurier" im Auftrag der Bayern ein Gutachten über das Hypo-Sondergesetz und zum Heta-Zahlungsmoratorium bei der Heta für die Münchner. Auf etwaige moralische Bedenken angesprochen sagte er zur APA: "Ich habe kein Problem gesehen, warum nicht?". Es gehe einfach um Rechtsfragen zu den Vorgängen. Auch für den österreichischen Versicherungsverband habe er ein Gutachten erstellt, so Mayer, der viel mehr an seine öfters geäußerte Meinung erinnerte, "dass man die Hypo in Konkurs schicken hätte müssen, das wäre ein normaler Weg gewesen".
Auch Susanne Kalss, Universitätsprofessorin der WU Wien, hat für die BayernLB das EKEG begutachtet. Darüber war allerdings schon vergangenen Herbst berichtet worden.
Im Rechtsstreit - einer von mehreren zwischen Bayern und Österreich - den Österreich vergangenen Freitag in München verlor, was aber beeinsprucht wurde, dreht es sich um mehr als zwei Milliarden Euro. Die Bayern wollen 2,4 Mrd. Euro plus Zinsen, die sie in die damalige Hypo Alpe Adria steckten und die sie als Kredite sehen, zurück. Österreich beruft sich auf das EKEG - die Gelder seien in der Krise geflossen und als eigenkapitalersetzend, nicht als Kreditlinien, zu betrachten.
(Quelle: salzburg24)