Bei beiden Mitangeklagten sei "der Schuldgehalt gering", begründete Richter Stefan Romstorfer die Entscheidung. Die zwei wären in die Sache "völlig unschuldig hineingezogen worden". In Bezug auf den jungen Polizisten, der sich plötzlich vor der Situation fand, dass ein wesentlich erfahrenerer Kollege einem Mann eine Ohrfeige versetzte, sei es "viel verlangt vom Gesetz, dass man da tätig wird". Der Polizeischüler wiederum sei überhaupt nur "zum Zuschauen eingeteilt gewesen", betonte der Richter.
Diversion: Polizisten müssen bis zu 1.500 Euro zahlen
Dem 26-Jährigen wurde die Zahlung von 1.500 Euro auferlegt. Der 36-Jährige muss 1.000 Euro berappen. Sobald die Beträge beglichen sind, wird die gegen sie gerichtete Anzeige zurückgelegt. Die beiden Beamten gelten damit weiter als nicht vorbestraft. Ob sie weiter Polizeidienst versehen dürfen, muss intern in ihren jeweiligen Disziplinarverfahren geklärt werden. Die Diversion ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab dazu vorerst keine Erklärung ab.
Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten musste demgegenüber auf 4. Juni vertagt werden. Der Obdachlose, dem der 55-jährige Polizist vier Ohrfeigen versetzt haben soll, kam seiner Zeugenladung nicht nach. Die Staatsanwältin bestand auf der Einvernahme des 56-Jährigen, der bis zum nächsten Termin stellig gemacht werden soll.
Wiener Polizist droht bis zu einem Jahr Haft
Der Wiener Polizist musste sich am Montag wegen Körperverletzung am Landesgericht verantworten, weil er sich im vergangenen Sommer in einer Betreuungseinrichtung für Obdachlose dazu hinreißen hatte lassen, einem Mann mehrere Ohrfeigen zu versetzen. "Er hat mich untergriffig provoziert", sagte der Beamte. Er bekannte sich zum Vorwurf schuldig: "Mir sind die Nerven gerissen." Er muss im Fall eines Schuldspruchs mit maximal einem Jahr Haft rechnen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)